Das Urteil des Landgerichts Hannover wegen Kraftfahrzeugrennens mit tödlichem Ausgang im zweiten Rechtsgang ist rechtskräftig

Nachdem der Bundesgerichtshof das ursprüngliche Urteil aufgehoben hatte, verurteilte das Landgericht die Angeklagte P. nun wegen Mordes in Tateinheit mit weiteren Delikten zu lebenslanger Haft.

Der Mitangeklagte S. erhielt erneut eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, da eine Verschärfung durch das sogenannte Verschlechterungsverbot ausgeschlossen war.

Die Angeklagten hatten sich spontan zu einem Rennen mit stark überhöhter Geschwindigkeit entschlossen. Dabei verlor P. die Kontrolle über ihr Fahrzeug, kollidierte mit mehreren Fahrzeugen und verursachte den Tod zweier Kinder. 

Das Gericht stellte einen bedingten Tötungsvorsatz fest und sah Mordmerkmale als erfüllt an.

Beide Angeklagten handelten mit bedingtem Tötungsvorsatz, da sie die Möglichkeit in Kauf nahmen, dass entgegenkommende Fahrzeuginsassen in der unübersichtlichen Kurve zu Tode kommen könnten. 

Zudem wurden die Mordmerkmale der Heimtücke, der Verwendung gemeingefährlicher Mittel und der niedrigen Beweggründe sowohl objektiv als auch subjektiv als erfüllt angesehen.

Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil als rechtsfehlerfrei.

Die auf die Revisionen der Angeklagten erfolgte rechtliche Überprüfung durch den Bundesgerichtshof hat weder Verfahrensfehler noch sonstige Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben. 

Das Urteil ist damit rechtskräftig.  

Quelle: Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle  Nr. 066/2025 vom 03.04.2025 – BGH, Beschluss vom 26. März 2025 - 4 StR 487/24