Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit
Die Krankentagegeldversicherung behauptet, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt und stellt deshalb die Zahlungen ein? Hier erfahren Sie, welche Regeln dabei gelten und wie Sie sich gegen eine Ablehnung der Leistungen wehren können.
Wann gilt man als berufsunfähig?
- Erwerbsfähigkeit unter 50 %
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die Arbeitsfähigkeit um mehr als 50 % eingeschränkt ist. Das bedeutet, dass der Versicherte mindestens die Hälfte seiner üblichen Arbeitszeit nicht mehr arbeiten kann – egal, ob aus körperlichen oder psychischen Gründen. - Medizinischer Nachweis
Die Berufsunfähigkeit muss durch ärztliche Befunde belegt sein. Dabei können alle vorhandenen ärztlichen Berichte und Untersuchungsergebnisse herangezogen werden. Der Versicherer kann ein eigenes Gutachten einholen, ist dazu aber nicht verpflichtet. - Einschränkung im bisherigen Beruf
Entscheidend ist, dass die Einschränkung sich auf den zuletzt ausgeübten Beruf bezieht. Es spielt keine Rolle, ob eine ähnliche Tätigkeit noch möglich wäre. - Keine absehbare Genesung
Berufsunfähigkeit wird nur anerkannt, wenn nicht absehbar ist, dass der Versicherte bald wieder arbeiten kann. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, etwa das Alter, die Art der Erkrankung und die beruflichen Anforderungen.
Verweigert jemand eine medizinisch notwendige Behandlung oder Operation, kann das gegen die Anerkennung der Berufsunfähigkeit sprechen. Umgekehrt kann eine geplante Reha oder laufende Therapie als Argument für eine mögliche Rückkehr in den Beruf herangezogen werden.
Da diese Punkte individuell geprüft werden, kann es sinnvoll sein, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen, um die eigene Position zu stärken.
Herausforderungen vor Gericht
Wenn die Versicherung die Berufsunfähigkeit anhand medizinischer Unterlagen feststellt, ist es Sache des Versicherten, dem zu widersprechen. Er muss genau erklären, warum er glaubt, dass er bald wieder arbeiten kann.
Das klingt einfacher, als es ist: Allgemeine Aussagen reichen nicht aus. Es muss genau dargelegt werden, wie die Arbeit aussieht, am besten mit einer detaillierten Beschreibung der Arbeitsabläufe – zum Beispiel anhand eines Wochenplans.
Ein erfahrener Anwalt kann helfen, Beweise zu sammeln und Einwände gegen die Argumentation der Versicherung vorzubringen.
Häufiger Irrtum: „Ich könnte doch einfach wieder arbeiten.“
Viele Betroffene glauben, dass sie ihre Berufsunfähigkeit widerlegen können, indem sie einfach wieder arbeiten. Doch die Versicherung prüft den Zustand zu dem Zeitpunkt, an dem die Berufsunfähigkeit geltend gemacht wurde. Eine spätere Rückkehr in den Beruf bedeutet nicht automatisch, dass die ursprüngliche Einschätzung falsch war. Deshalb ist eine lückenlose Dokumentation des Gesundheitszustands und der Behandlungen entscheidend.