Auch im Jahr 2025 setzen die KSP Rechtsanwälte Abmahnungen weiterhin für die dpa Picture-Alliance GmbH wegen unerlaubter Bildnutzung auf Facebook durch. Uns liegen bereits auch Mahnbescheide vor, die nun zugestellt werden, um die Ansprüche zu verfolgen.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind vor allem ältere Beiträge (2013–2023), die ohne Lizenz genutzt wurden. Die Forderungen sind erheblich: Als Schadensersatz werden bis zu 2.000 EUR pro Bild, teils zzgl. hoher Zinsen und Anwaltskosten gefordert.
Grundlage für die Zinsansprüche sind die §§ 286, 288 BGB, welche 9 % Zinsen über dem Basiszinssatz bedeuten und die Forderungen zum Teil erheblich erhöhen.
Insbesondere bei älteren Beiträgen führen die Zinsen häufig auf Forderungen von über 3.000 EUR für ein einziges Bild.
Urheberrechtsverletzung: Die rechtliche Grundlage
Bilder der dpa Picture-Alliance sind urheberrechtlich geschützt. Ohne Lizenz ist die Nutzung – auch auf Facebook – rechtswidrig. Die Verwendung eines Fotos im Internet stellt regelmäßig eine öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG dar und verletzt den Urheber in seinem Recht. KSP Rechtsanwälte verlangen für diese Verletzung regelmäßig:
• Schadensersatz: 190–2.000 EUR pro Bild (basierend auf Lizenzen nach der MFM-Tabelle)
• Dokumentationskosten: 85 EUR pro Bild
• Zinsen: Oft mehrere hundert bis über 1.000 EUR, abhängig von der Höhe des Schadensersatzes sowie des Alters des Beitrages
• Anwaltskosten: Zusätzlich zur Hauptforderung, zumeist einige Hundert EUR
Handlungsempfehlungen bei einer KSP Abmahnung
Falls Sie eine KSP-Abmahnung erhalten haben, sollten Sie besonnen reagieren:
1. Fristen einhalten – Versäumte Fristen können gerichtliche Schritte nach sich ziehen. Besser Frist verlängern lassen.
2. Keine übereilten Zahlungen leisten – Lassen Sie die Forderungen zunächst von einem Anwalt prüfen.
3. Rechtsbeistand einholen – Wir analysieren Ihre Abmahnung und setzen uns im Falle einer Beauftragung gegen überhöhte Forderungen ein und verhelfen die Ansprüche zu reduzieren.
4. Beweise sichern – Speichern Sie das abgemahnte Bild und den Beitrag zur Prüfung.
Anwendbarkeit der MFM-Honorare: Ist die geforderte Schadensersatzhöhe gerechtfertigt?
Die MFM-Tabelle (Mittelstandsgemeinschaft-Foto-Marketing) dient in dem Schreiben von KSP Rechtsanwälten als Grundlage zur Berechnung des Schadensersatzes. Sie soll die marktüblichen Vergütungssätze für Lizenzgebühren enthalten. Dies wird jedoch nicht in jedem Fall auch von den Gerichten uneingeschränkt so bewertet.
So entschied das OLG Köln (Urteil vom 09.02.2018 - 6 U 131/17), dass die MFM-Tabelle nur anwendbar ist, wenn der Fotograf oder der Rechteinhaber nachweisen kann, dass er seine Werke auch zu den dort aufgeführten Tarifen vermarktet.
So entschied auch der BGH (Urteil vom 13.09.2018 - I ZR 187/17 Sportwagenfoto), dass es fraglich ist, ob die von der Mittelstandsvereinigung Fotomarketing, einer Interessenvertretung der Anbieterseite, einseitig erstellten MFM-Empfehlungen branchenübliche Vergütungssätze enthalten.
Insbesondere bei privaten oder kleineren gewerblichen Nutzungen auf sozialen Medien können niedrigere Lizenzsätze angemessen sein.
Fazit: Jetzt handeln – finanzielle Risiken durch KSP-Abmahnungen minimieren
Die KSP Rechtsanwälte fordern teils hohe Beträge im Namen der dpa Picture-Alliance – insbesondere bei älteren Facebook-Beiträgen. Ohne rechtliche Prüfung kann eine voreilige Zahlung teuer werden.
Wir unterstützen Sie bei der Abwehr überhöhter Forderungen – schnell, rechtssicher und zum fairen Pauschalpreis.
Kontaktieren Sie uns jetzt per E-Mail für eine kostenlose Ersteinschätzung.