Kunden besitzen Schadensersatz nach Kreditkartenbetrug- Beispiel DKB
Die zunehmende Digitalisierung des Alltags führt zu einer Vervielfachung von Kreditkartenbetrug. Banken und Sparkassen weisen Ansprüche von Kunden im Falle eines Missbrauchs häufig zurück, wie beispielsweise die DKB. Wir helfen Bankkunden, ihre Ansprüche gegen die Bank durchzusetzen.
1.
Viele von uns vertretene Mandanten waren Opfer eines Kreditkartenmissbrauchs geworden. Unbekannte Dritte (Täter) nehmen oft Buchungen von dem Kreditkartenkonto unserer Mandanten vor. Die Buchungen werden häufig im Online-Banking veranlasst. Dabei agieren die Täter in verschiedener Art und Weise, jedoch immer hoch professionell. Die Täter versenden z.B. E-Mails, die den originalen Mails von Bankinstituten übereinstimmend aussehen und erschleichen sich so das Vertrauen der Opfer. Ziel ist es, dass ein Link angeklickt wird. Hier wird das Opfer dann unter einem Vorwand zur Eingabe seiner sensiblen Bankdaten aufgefordert. So gelingt es den Schädigern insbesondere, neue Endgeräte zur Autorisierung (z.B. Tablet oder Handy) zu registrieren, die dann vom Betrugsopfer nicht autorisierte Verfügungen in größtmöglicher Höhe auslösen. Diese Methode wird als "Phishing" bezeichnet.
Eine weitere Vorgehensweise sind Anrufe angeblicher Bankmitarbeiter. Es wird in der Regel durch sogenanntes Call-ID-Spoofing die tatsächliche Telefonnummer der Bank dem angerufenen Bankkunden als eingehender Anruf angezeigt. Die angeblichen Bankmitarbeiter erschleichen sich dann in dem Gespräch die geheimen Bankdaten, die sie benötigen, um nicht autorisierte Überweisungen vom Konto des Kunden in maximal möglicher Höhe auszulösen. Diese Methode bezeichnet man als "Vishing" (Voice Phishing).
Gängig ist ferner die Vorgehensweise unter Gebrauch einer Website einer Bank, bei der es sich jedoch nicht um die originale Website der Bank handelt, sondern um einen Fälschung. Der Bankkunde loggt sich bereits unter Preisgabe seiner Bankdaten in die gefälschte Website ein und gibt dann auf der Website weitere Bankdaten preis. Die Täter verwenden dann die Daten, um das Konto des Kunden "leer zu räumen". Diese Vorgehensweise bezeichnet man als "Pharming".
2.
Viele Banken und Sparkassen negieren Ersatzansprüche ihrer Kunden. Die Ansprüche gegen die Täter werden in der Regel nicht realisierbar sein.
In der Regel steht dem Kunden bei einer von ihm selbst nicht autorisierten Verfügung zunächst ein Anspruch auf taggleiche Wiedergutschrift zu gemäß § 675 u Satz 2 BGB. Ein Schadensersatzanspruch der Bank in gleicher Höhe nach § 675 v Abs. 3 Nr. 2 BGB (wegen der Verletzung von Pflichten des Kunden) würde ein grob fahrlässiges Verhalten des Bankkunden voraussetzen. Dies ist aber nach der Rechtsprechung nur gegeben bei einer in objektiver Hinsicht schweren und subjektiv schlechthin unentschuldbaren Verletzung der konkreten Sorgfaltspflichten.
3.
Viele Sparkassen und Bank weigern sich den Ansprüchen ihrer Kunden nachzukommen, § 675 u Satz 2 BGB. So auch die DKB. Als unseren Mandanten ihr Schaden auffiel, informierten sie unverzüglich die DKB und verlangte eine Erstattung. Die DKB wimmelte unsere Mandanten jedoch mit Standardschreiben ab.
Aus diesem Grunde mussten wir Klagen auf Erstattung der unautorisierten Buchungen am Sitz der DKB vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte erheben. Nachdem die Klagen der DKB zugestellt wurde, leistete die DKB kommentarlos zunächst eine Erstattung der Anwaltskosten. Am Folgetag schrieb die DKB den geschädigten Kunden und unseren Mandanten die Beträge auf dem Kreditkartenkonto gut. Damit erfüllte die DKB die Ansprüche unserer Mandanten, bevor das Gericht in der Sache entscheiden konnte. Offenbar rechnete sich die DKB wenig realistischen Chancen im Prozess aus.
Bleiben Sie eisern.
Internetbetrug in all seinen Facetten bedeutet für die Opfer meist herbe finanzielle Verluste. Umso wichtiger ist es, einen versierten Rechtsanwalt einzuschalten, um die Schäden des Internetbetrugs wieder auszugleichen oder zumindest Schlimmeres zu vermeiden. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Gern können Sie uns unverbindlich anrufen und uns Ihren Fall schildern – Rechtsanwalt Lutz Tiedemann, Zert. Berater Kryptowerte und Steuern (WIRE), Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht hilft Ihnen gern weiter, wenn Sie Opfer eines Internetbetrugs geworden sind.