Eine Kündigung ist ein gravierender Einschnitt – sowohl beruflich als auch persönlich. Doch keine Panik: Wer richtig reagiert, kann sich entscheidende Vorteile sichern. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Schritte Sie nach einer Kündigung unbedingt einleiten sollten.

1. Ruhe bewahren & Kündigung prüfen

Nicht jede Kündigung ist wirksam! Arbeitgeber müssen gesetzliche und vertragliche Vorgaben einhalten. Prüfen Sie daher:

  • Wurde die Kündigungsfrist eingehalten?

  • Liegt eine schriftliche Kündigung mit Originalunterschrift vor?

  • Gibt es einen Kündigungsgrund (bei einer außerordentlichen Kündigung)?

  • Ist ein Betriebsrat vorhanden und wurde dieser angehört?

Ein erfahrener Anwalt kann schnell erkennen, ob die Kündigung angreifbar ist.

2. Fristen beachten: Klage innerhalb von 3 Wochen einreichen

Gegen eine Kündigung kann man nicht unbegrenzt vorgehen. Wer sich wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Verpassen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam!

3. Arbeitslos melden & Sperrzeit vermeiden

Melden Sie sich innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend. Spätestens am ersten Tag ohne Job müssen Sie sich arbeitslos melden, um Ansprüche auf Arbeitslosengeld nicht zu gefährden.

Achtung: Bei einem Aufhebungsvertrag oder einer Eigenkündigung droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Lassen Sie sich vor einer Unterschrift beraten!

4. Abfindung & Zeugnis sichern

In vielen Fällen kann eine Kündigung verhandelt werden – sei es durch eine Abfindung oder ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Dies kann gerade dann sinnvoll sein, wenn die Erfolgsaussichten einer Klage unklar sind.

5. Jetzt rechtlichen Rat einholen

Jede Kündigungssituation ist anders. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um alle Optionen zu nutzen. Als Ihr Anwalt für Arbeitsrecht prüfe ich Ihre Kündigung und vertrete Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber.

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