Eine Kündigung trifft viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer völlig unvorbereitet. Umso wichtiger ist es, schnell zu handeln – denn es gelten enge Fristen. Als Anwältin für Arbeitsrecht in Düsseldorf unterstütze ich Sie in dieser Situation mit juristischem Know-how und strategischem Blick.

Ich bin hauptberuflich Syndikusrechtsanwältin bei einem Arbeitgeberverband und betreibe meine Kanzlei nebenberuflich. Dadurch kenne ich auch die Perspektive der Arbeitgeberseite – und setze dieses Wissen gezielt für Ihre Interessen ein.

Wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren möchten, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen (§ 4 KSchG). Verpassen Sie diese Frist, wird die Kündigung in der Regel wirksam – auch wenn sie eigentlich rechtswidrig war.

Viele Kündigungen sind angreifbar, z. B. weil das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet und kein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt (personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt), Formfehler bestehen (z. B. keine Originalunterschrift), der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört wurde oder besonderer Kündigungsschutz besteht (z. B. bei Schwangerschaft oder Schwerbehinderung).

Erfolgt die Kündigung nicht durch den Arbeitgeber selbst, sondern durch eine dritte Person (z. B. Vorgesetzte oder eine externe Kanzlei), muss dieser eine Originalvollmacht beiliegen (§ 174 BGB). Fehlt diese, kann die Kündigung unverzüglich – also ohne schuldhaftes Zögern – zurückgewiesen werden. Die Zurückweisung kann formlos erfolgen (z. B. mündlich), sollte aus Beweisgründen jedoch unbedingt schriftlich erfolgen.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur selten. Dennoch lässt sich häufig eine Abfindung im Rahmen eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht verhandeln – insbesondere dann, wenn die Kündigung rechtlich zweifelhaft ist. Ich weiß aus meiner Tätigkeit beim Arbeitgeberverband, worauf Arbeitgeber Wert legen – und nutze dieses Wissen gezielt zu Ihrem Vorteil.

Denken Sie daran, sich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit zu melden, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.

Auch nach der Kündigung bestehen häufig Ansprüche auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, Urlaubsabgeltung, Überstundenvergütung oder Sonderzahlungen. Ich prüfe Ihre Ansprüche sorgfältig und setze sie für Sie durch.

Eine Kündigung ist belastend – aber sie muss kein Nachteil für Sie sein. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Profitieren Sie von meiner Erfahrung auf beiden Seiten des Arbeitsverhältnisses.

Gerne prüfe ich Ihre Kündigung und bespreche mit Ihnen die besten nächsten Schritte. Kontaktieren Sie mich einfach telefonisch oder direkt über mein Profil auf Anwalt.de. Ich freue mich auf Ihre Nachricht!