Kündigung erhalten - was jetzt? Durfte mein Arbeitgeber mich kündigen? Wie kann ich mich gegen diese Kündigung zur Wehr setzen? Und wie läuft das ganze ab? Diese und viele weitere Fragen stellen sich viele Arbeitnehmer. Im folgenden erkläre ich Ihnen, wie ein Verfahren nach Eingang einer Kündigung abläuft. 

1) Kündigung erhalten

Im Falle einer Kündigung durch Ihren Arbeitgeber haben Sie das Recht, sich gegen diese Kündigung zu wehren, wenn Sie der Meinung sind, dass sie unrechtmäßig ist. Ein solcher Prozess wird als Kündigungsschutzprozess bezeichnet und wird vor dem Arbeitsgericht geführt. Wichtig ist hier darauf zu schauen, ob es sich um eine betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigung handelt und ob Ihr Arbeitgeber einen Grund für die Kündigung angeführt hatte. In einem ersten Beratungsgespräch berate ich Sie über die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und reiche diese bei Bedarf bei Gericht ein. 

2) Frist zur Einreichung der Kündigungsschutzklage

Die Klage muss schriftlich, innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. In der Klage schildern wir die Fakten des Falls und legen dar, warum die Kündigung unserer Meinung nach rechtswidrig ist. Mögliche Gründe für eine unrechtmäßige Kündigung können sein:

  • Es fehlt an einem sozialen Kündigungsgrund (z.B. betriebsbedingte Kündigung ohne entsprechenden Grund oder fehlende Abmahnung bei verhaltensbedingter Kündigung).
  • Die Kündigung ist formell fehlerhaft (z.B. keine Anhörung des Betriebsrats, keine ordnungsgemäße Kündigungserklärung).

3. Erste Verhandlung vor dem Arbeitsgericht

Nach Eingang der Klage wird das Arbeitsgericht einen ersten Verhandlungstermin anberaumen. In der Regel findet dieser innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Klageeinreichung statt. Ziel dieses ersten Termins ist es, eine Lösung zu finden. In vielen Fällen kommt es zu einem Vergleich zwischen den Parteien, bei dem eine Einigung erzielt wird. Der Vergleich kann eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung regeln.

4. Beweisaufnahme und weitere Verhandlungen

Kommt es zu keinem Vergleich, wird das Gericht eine Beweisaufnahme durchführen. Hierbei können sowohl Sie als auch der Arbeitgeber Zeugen benennen und Dokumente vorlegen. Das Gericht wird dann die Argumente beider Seiten prüfen und eine Entscheidung treffen.

5. Urteil des Gerichts

Am Ende des Verfahrens fällt das Arbeitsgericht ein Urteil. Es kann dabei zu folgendem Ergebnis kommen:

  • Kündigungsschutz: Das Gericht erklärt die Kündigung für unwirksam, und Sie haben Anspruch auf Ihre Weiterbeschäftigung.
  • Abfindung: In einigen Fällen wird das Gericht eine Abfindung festlegen, wenn die Kündigung als unwirksam angesehen wird, aber eine Weiterbeschäftigung aus verschiedenen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist.
  • Kündigung bleibt bestehen: Das Gericht kann auch entscheiden, dass die Kündigung wirksam ist, sodass das Arbeitsverhältnis endet.

Fazit

Ein Kündigungsschutzprozess bietet die Möglichkeit, sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung zu wehren. Der Ablauf ist strukturiert, aber es ist wichtig, die Fristen und Formvorschriften zu beachten. In vielen Fällen kann durch eine Kündigungsschutzklage eine Einigung erzielt werden, sei es durch die Rücknahme der Kündigung oder eine faire Abfindung.

Gerne stehe ich Ihnen zur Seite und unterstütze Sie, wenn es darum geht, Ihre Rechte im Kündigungsschutzprozess zu wahren.