BAG-Urteil stärkt Arbeitnehmerrechte
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem brandaktuellem Urteil (Az. 5 AZR 127/24) eine für viele Arbeitnehmer entscheidende Frage geklärt: Muss sich ein gekündigter Arbeitnehmer während einer Freistellung sofort um eine neue Stelle bemühen? Die Antwort lautet: Nein!
Sachverhalt: Streit um die Vergütung während der Freistellung
Ein Senior Consultant aus Baden-Württemberg wurde von seinem Arbeitgeber ordentlich gekündigt und während der dreimonatigen Kündigungsfrist freigestellt. Der Arbeitgeber schickte ihm insgesamt 43 Stellenangebote aus Jobportalen, auf 7 davon bewarb sich der Arbeitnehmer – jedoch erst ganz am Ende der Kündigungsfrist. Dies nahm der Arbeitgeber zum Anlass, ihm die Vergütung für den letzten Monat vorzuenthalten.
Arbeitgeber forderte aktive Stellensuche
Der Arbeitgeber argumentierte, der Arbeitnehmer sei verpflichtet gewesen, sich aktiv um eine neue Stelle zu bemühen, um seinen Verdienstausfall zu minimieren. Der Verweis erfolgte auf eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch, die „böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs“ regelt.
BAG-Urteil: Keine sofortige Bewerbungspflicht
Die obersten Arbeitsrichter entschieden zugunsten des Arbeitnehmers: Arbeitnehmer sind während einer Freistellung nicht verpflichtet, sich sofort und nachweislich um eine neue Stelle zu bemühen.
Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
✔ Eine Freistellung während der Kündigungsfrist bedeutet nicht, dass sich Arbeitnehmer sofort aktiv um eine neue Stelle bemühen müssen. ✔ Eine neue Beschäftigung während der Freistellung könnte eine Konkurrenzsituation mit dem bisherigen Arbeitgeber schaffen – Arbeitnehmer müssen sich darauf nicht einlassen. ✔ Arbeitgeber müssen auch während der Kündigungsfrist den vereinbarten Lohn zahlen – es sei denn, sie können nachweisen, dass der Arbeitnehmer bewusst eine zumutbare neue Beschäftigung verweigert hat.
Praxistipp für Arbeitnehmer:
Prüfen Sie genau, ob Ihr Arbeitgeber Sie mit Stellenangeboten unter Druck setzt.
Lassen Sie sich nicht vorschnell zur Annahme eines neuen Jobs drängen – das BAG-Urteil stärkt Ihre Position.
Falls Ihr Gehalt während der Kündigungsfrist gekürzt oder nicht gezahlt wird, kann sich eine rechtliche Überprüfung lohnen.
Fazit: Arbeitnehmer, die während ihrer Freistellung nicht sofort eine neue Stelle antreten, handeln nicht „böswillig“. Die Entscheidung des BAG schafft mehr Rechtssicherheit und stärkt die Position von Arbeitnehmern im Kündigungsfall.
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