Der Erhalt einer Abfindung nach einer Kündigung erfordert häufig eine durchdachte Strategie, Verhandlungsgeschick und hängt wesentlich von den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage ab. Aber steht Ihnen als Arbeitnehmer ein Anspruch auf Abfindung zu? Und wie hoch kann eine realistische Abfindung sein? In diesem Beitrag erhalten Sie Antworten auf die zentralen Fragen rund um das Thema Abfindung.

Habe ich als Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung?

Ein häufiger Irrtum ist, dass gekündigte Arbeitnehmer automatisch Anspruch auf eine Abfindung haben. Das ist jedoch nicht der Fall. Grundsätzlich gibt es bei einer Kündigung keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung, es sei denn, es handelt sich um besondere Ausnahmefälle.

Ein Anspruch auf Abfindung kann beispielsweise aus einem Tarifvertrag oder einem Sozialplan hervorgehen. Eine weitere Ausnahme ist im § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) festgelegt. Hierbei kann der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung anbieten, wenn der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Diese Zusage ist jedoch die Ausnahme, und in den meisten Fällen wird eine Abfindung im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs gezahlt.

Um sich gegen eine Kündigung zu wehren, müssen Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen. Mit dieser Klage wird festgestellt, ob das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht oder die Kündigung unwirksam ist. Sollte sich während des Prozesses abzeichnen, dass die Kündigung unwirksam ist, wäre der Arbeitgeber gezwungen, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen und den Lohn für die gesamte Zeit nachzuzahlen. Für den Arbeitgeber kann dies sehr teuer werden.

Warum bieten Arbeitgeber eine Abfindung an?

Um dieses finanzielle Risiko zu vermeiden, bieten Arbeitgeber häufig eine Abfindung an. Damit können sie sich von der Pflicht befreien, die Rechtmäßigkeit der Kündigung zu beweisen und Verzugslohn nachzuzahlen. Hier ist Verhandlungsgeschick gefragt, um die bestmögliche Abfindung zu erzielen. Arbeitnehmer stimmen oft einer einvernehmlichen Beendigung zu, da die Chancen auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nach einer Kündigung gering sind.

Wie hoch kann eine Abfindung ausfallen?

Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Höhe des Gehalts
  • Größe des Unternehmens
  • Grund der Kündigung
  • Verhältnis zum Arbeitgeber

Es gibt keine festen Vorgaben zur Höhe der Abfindung, doch häufig wird eine „Regelabfindung“ von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr herangezogen. Abhängig von den Erfolgsaussichten Ihrer Kündigungsschutzklage kann die Abfindung höher oder niedriger ausfallen.

Warum sollte ein Anwalt Ihre Abfindung verhandeln?

Es ist ratsam, einen Anwalt für Arbeitsrecht mit den Verhandlungen zu beauftragen. Ein erfahrener Anwalt kennt die Taktiken der Gegenseite und weiß, wie eine faire Abfindung durchgesetzt wird. Zudem sorgt der Anwalt dafür, dass die Vereinbarung korrekt formuliert wird, um sicherzustellen, dass die Zahlung im Ernstfall auch durchgesetzt werden kann.

Im Rahmen eines Erstgesprächs können wir bereits eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall abgeben und Ihre Chancen auf eine Abfindung prüfen.