In einem von Rechtsanwalt Simon Bender geführten Verfahren, hatte der Darlehensnehmer eine private Immobilienfinanzierung bei der DSL Bank abgeschlossen. Im Dezember 2024 kündigte die Bank das Darlehen und stellte über EUR 230.000,00 sofort fällig. Als Kündigungsgrund wurde ein Zahlungsrückstand genannt und auf die letzte Mahnung verwiesen. Die benannte letzte Mahnung hatte der Darlehensnehmer jedoch nicht erhalten. Die Bank drohte mit der Verwertung der Immobilie, die für das Darlehen als Sicherheit begeben war.

Der Darlehensnehmer wandte sich an Fachanwalt für Bankrecht Simon Bender zur Prüfung der Kündigung, die sich aus verschiedenen Gründen als nicht berechtigt darstellte. So setzte die Kündigung nach den AGB voraus, dass der Darlehensnehmer mindestens mit zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug gewesen sein muss. Der Rückstand müsste sich außerdem auf mehr als 2,5% des Darlehensbetrages belaufen. Auch muss eine Mahnung mit Fristsetzung von zwei Wochen und Ankündigung der gesamten Fälligstellung erfolgen.

Ohne Gerichtsverfahren mit anwaltlicher Hilfe erfolgreich

Mit anwaltlichem Schreiben wurde die Bank daraufhin aufgefordert, die Kündigung zurückzunehmen. Dies mit vollem Erfolg. Mit Hinweis auf das nicht erhaltene Mahnschreiben nahm die Bank die Kündigung zurück und erklärte, den Vertrag fortzusetzen. Für den Darlehensnehmer eine große Erleichterung, konnte damit die drohende Zwangsversteigerung abgewendet werden.

Der Fall steht zeigt, dass es sich in vielen Fällen durchaus lohnen kann, die Wirksamkeit einer Kündigung prüfen zu lassen und sich mit fachanwaltlicher Hilfe dagegen zur Wehr zu setzen. Für den Zugang von Mahnungen und Kündigungen trägt die Bank die Beweislast. Auch müssen die gesetzlichen Kündigungsvoraussetzungen vorliegen.

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In jedem Fall ist eine genaue Einzelfallprüfung durch einen Fachanwalt empfehlenswert, um die Erfolgsaussichten der Abwehr einer erklärten Kündigung einzuschätzen.

Die BENDER Rechtsanwaltskanzlei vertritt Darlehensnehmer deutschlandweit gegenüber Banken und Sparkassen zur Abwehr von Darlehenskündigungen wegen Zahlungsverzugs. Vielfach können außergerichtlich bereits Lösungen gefunden werden, wie der vorstehende Fall zeigt. Sollte dies einmal nicht möglich sein, setzen wir Ihre Rechte schnell und effektiv auch gerichtlich durch. Rechtschutzversicherungen übernehmen regelmäßig die Kosten eines außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahrens (Ausnahme Neubaufinanzierung oder Kapitalanlage), so dass kein Risiko besteht. Nehmen Sie noch heute Kontakt für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung auf und schildern Sie uns Ihren Fall.