Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber trifft viele Arbeitnehmer* unerwartet und auch unvorbereitet. Nach dem ersten Schock sollten Sie als Arbeitnehmer zeitnah eine anwaltliche Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Diese Beratung sollte Ihnen vermitteln, a) ob die Kündigung rechtlich wirksam ist oder nicht, b) ob es sich lohnt, die Kündigung gerichtlich anzugreifen und c) mit welcher Zielsetzung der Anwalt in dieser Sache tätig werden soll (z.B. Erhalt des Arbeitsplatzes oder Erzielung einer möglichst hohen Abfindung). Doch wie genau finden Arbeitnehmer in dieser Situation den für Ihr Anliegen passenden Rechtsanwalt? Der nachfolgende Beitrag soll Ihnen als Leitfaden dienen, worauf Sie bei der Anwaltssuche achten sollten und wie Sie als Mandant idealerweise konkret vorgehen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich seit vielen Jahren auf die Beratung bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen spezialisiert, kenne die Stolperfallen der Praxis und weiß, worauf es für Mandanten im Kündigungsmandat ankommt.


Anwaltssuche innerhalb der ersten Woche nach Kündigung

Vorab: die Zeit drängt. Eine Kündigung kann gemäß § 4 KSchG nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht angegriffen werden. Sollte diese Frist versäumt werden, gilt die Kündigung gemäß § 7 KSchG als von Anfang an rechtswirksam, und zwar unabhängig von dem zugrunde liegenden Kündigungssachverhalt. Dies führt dazu, dass eine Kündigung nach drei Wochen in der Regel rechtlich nicht mehr angegriffen werden kann, die Zulassung einer verspäteten Klage ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass Sie sich als Mandant jedenfalls innerhalb der ersten drei Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreibens anwaltliche Unterstützung suchen. Aus meiner Sicht sollte eine anwaltliche Beratung idealerweise sogar innerhalb der ersten Woche nach Zugang der Kündigung erfolgen. Der Grund hierfür ist, dass Arbeitgebern in der Praxis immer wieder bestimmte Formfehler in den Kündigungen unterlaufen (z.B. unterschreibt eine nicht vertretungsberechtigte Person das Kündigungsschreiben). Solche Formfehler können von Ihnen als Arbeitnehmer nur unverzüglich, d.h. innerhalb einer Woche nach Kündigungszugang, geltend gemacht werden. Damit Ihr Anwalt sämtliche Angriffsmöglichkeiten gegen die Kündigung für Sie nutzen und die Kündigung auch auf formelle Mängel überprüfen kann, sollten Sie den Anwalt daher bereits innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung aufsuchen.

Empfehlung: Suchen Sie sich Ihren Anwalt innerhalb der ersten Woche nach Erhalt der Kündigung und vereinbaren Sie einen Beratungstermin noch vor Ablauf dieser Woche. Sollte ein Beratungstermin aus organisatorischen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein, sollten Sie Ihrem Anwalt jedenfalls vorab das Kündigungsschreiben innerhalb der ersten Woche zusenden, damit dieser die Kündigung auf Formfehler überprüfen kann. Die Beratung zur Kündigung muss in jedem Fall innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung stattfinden, um die Handlungsmöglichkeit einer Kündigungsschutzklage offen zu halten.


Wo sollten Sie Ihren Anwalt suchen?

Die effizienteste Suchmöglichkeit für den geeigneten Rechtsanwalt bietet Ihnen – wenig überraschend – das Internet, denn nirgends sonst haben Sie so eine so große Auswahl an potenziellen Anwälten und können gezielt nach Ihren Bedürfnissen recherchieren. Hierbei empfiehlt es sich, dass Sie auf Portalen suchen, auf denen frühere Mandanten Bewertungen abgeben können. Über diese Bewertungen können Sie als neuer Mandant besser abschätzen, ob die Erfahrungen ehemaliger Mandanten positiv waren und wie der jeweilige Anwalt arbeitet. Ferner können Sie bei bestimmten Portalen Ihre Suchanfrage nach Spezialisierung und Nähe der Kanzlei filtern. Geeignete Plattformen und Portale für die Anwaltssuche sind z.B. Google bzw. Google Maps, anwalt.de oder GoYellow.de.


Worauf Sie achten sollten: Spezialisierung und Erfahrung im Arbeitsrecht sind entscheidend

Bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt sind Spezialisierung und Erfahrung die entscheidenden Kriterien. Ebenso, wie Sie bei einem gesundheitlichen Problem einen spezialisierten Arzt aufsuchen, sollten Sie sich bei einem rechtlichen Problem wie einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses einen Rechtsanwalt suchen, der auf dieses Gebiet spezialisiert ist und über signifikante Prozesserfahrung vor den Arbeitsgerichten verfügt. Dies gilt insbesondere für das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts, da Kündigungen meistens ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen. In kaum einem anderen Rechtsgebiet wie dem Arbeitsrecht hängt die Qualität der anwaltlichen Beratung und Vertretung so sehr von der praktischen Erfahrung des Anwalts ab. Auf welche Weise in Ihrer konkreten Situation eine möglichst hohe Abfindung erreicht werden kann und welche Abfindungshöhe in Ihrem konkreten Fall realistisch ist, kann z.B. nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht mit ausreichender Prozesserfahrung fundiert einschätzen. Daher gilt: suchen Sie sich einen Rechtsanwalt, der einen Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht hat. Diesen Fachanwaltstitel erhalten Anwälte nur dann, wenn sie über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung verfügen, die notwendigen fachlichen Kenntnisse im Arbeitsrecht nachgewiesen und mindestens 100 arbeitsrechtliche Fälle (mindestens die Hälfte davon gerichtlich) betreut haben. Der Fachanwaltstitel stellt also bereits ein gewisses Qualitätsniveau sicher. Meines Erachtens sollte Ihr Rechtsanwalt darüber hinaus sogar über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung mit dem Schwerpunkt auf Kündigungsschutzverfahren verfügen, um Sie professionell beraten und vertreten zu können. Demnach sollte Ihr Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht sein und über einen klaren Schwerpunkt auf dem Gebiet der Kündigungsschutzverfahren haben. Vorsicht ist bei Rechtsanwälten geboten, die eine Vielzahl von Rechtsgebieten anbieten (z.B. Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Strafrecht etc.). Hier ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Anwalt eher ein Allgemeinanwalt ohne klare Spezialisierung ist. Dies wirkt sich zwangsläufig negativ auf die Beratungsqualität aus, da kein Allgemeinanwalt auf jedem Gebiet so versiert sein kann wie ein Fachanwalt, der lediglich ein Rechtsgebiet spezialisiert bearbeitet.


Die richtige Kanzleigröße: kleinere Kanzleien oft vorteilhaft

Bei Kanzleien mit mehreren Rechtsanwälten sollten Sie darauf achten, dass jedenfalls der Rechtsanwalt, der Ihr Mandat bearbeitet, die erforderliche Spezialisierung hat. Ferner sollte auch der Anwalt Ihr Mandat bearbeiten, den Sie sich ausgesucht haben oder der Ihnen bei Ihrer Mandatsanfrage zugeteilt worden ist. Sollte plötzlich ein anderer Anwalt innerhalb der Kanzlei Ihr Mandat übernehmen, sollten Sie dessen Spezialisierung und Erfahrung hinterfragen. Sofern ein unerfahrenerer Anwalt der Kanzlei die Mandatsbearbeitung übernimmt, sollten Sie auf jeden Fall verlangen, dass ein erfahrener Anwalt der Kanzlei zumindest im Rahmen eines 4-Augen-Prinzips in die Mandatsbearbeitung eingebunden ist und diese überwacht. Um ein kanzleiinternes Delegieren von Mandaten von vorneherein zu vermeiden, kann es sich anbieten, kleinere Kanzleien zu suchen, in welchen die Kanzleiinhaber die Mandate persönlich bearbeiten.


Kostenlose Erstberatung nicht zu empfehlen

Einige Anwaltskanzleien ködern Neumandanten mit einer kostenlosen Erstberatung im Falle einer Kündigung. Solche Angebote mögen auf den ersten Blick verlockend klingen, sind aber nicht zu empfehlen. Machen Sie sich klar, dass eine Anwaltskanzlei wirtschaftlich arbeiten muss und daher keine Kanzlei eine Dienstleistung wirklich kostenlos anbieten kann. Das Angebot einer „kostenlosen“ Erstberatung hat das Ziel, Sie als Mandanten für ein späteres kostenpflichtiges Mandat zu gewinnen, z.B. ein Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht. Kanzleien, die eine „kostenlose“ Erstberatung zu einer Kündigung anbieten, müssen das fehlende Honorar für die Beratung durch nachfolgende anwaltliche Tätigkeiten querfinanzieren. Es besteht demnach ein deutliches Risiko, dass diese Kanzleien nicht mehr unabhängig beraten. In meiner Praxis kommt es immer wieder vor, dass ich Mandanten von einer Kündigungsschutzklage gegen ihre Kündigung abraten muss, z.B. weil die rechtlichen Erfolgsaussichten zu gering sind oder sich ein Gerichtsverfahren in wirtschaftlicher Hinsicht nicht lohnt, da die zu erwartenden Kosten den finanziellen Nutzen eines Verfahrens übersteigen. Bei einer Kanzlei, die kostenlos berät, besteht die erhöhte Gefahr, dass im eigenen Gebühreninteresse nach der Beratung anwaltliche Maßnahmen ergriffen werden, die sich finanziell für Sie als Mandant nicht lohnen. Dies kann für Sie deutlich teurer werden, als eine kostenpflichtige Erstberatung zu bezahlen.

Empfehlung: Vermeiden Sie Angebote kostenloser Rechtsberatung. Die gesetzliche Erstberatungsgebühr beträgt derzeit EUR 226,10 (inkl. Mehrwertsteuer). Seriöse Kanzleien rechnen mindestens diese Gebühr für eine erste Beratung ab. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, wird die gesetzliche Erstberatungsgebühr ohnehin von der Versicherung übernommen. Nur eine kostenpflichtige Erstberatung ist eine unabhängige Beratung, die Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Im Rahmen der Erstberatung sollte der Rechtsanwalt Sie dann transparent darüber aufklären, welche Kosten durch weitere rechtliche Schritte entstehen und inwieweit diese von Ihrer ggf. bestehenden Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind.


Anwaltsempfehlung durch die Rechtsschutzversicherung – (k)eine Wahl in Ihrem Interesse?

Rechtsschutzversicherte Mandanten, die eine Kündigung seitens ihres Arbeitgebers erhalten haben, melden dies oft unmittelbar ihrer Rechtsschutzversicherung, um die Kostenzusage für eine anwaltliche Beratung zu erhalten. Dies ist auch sinnvoll. Hierbei fragen Mandanten häufig ihre Versicherung, ob diese ihnen einen geeigneten Rechtsanwalt empfehlen kann. Noch häufiger bieten die Rechtsschutzversicherungen proaktiv einen Anwalt als Empfehlung an, verbunden mit dem Lockangebot, auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung zu verzichten, wenn der Mandant sich dafür entscheidet, diesen Anwalt für seine Angelegenheit zu beauftragen. Was sich zunächst positiv anhört, sollte Sie hellhörig werden lassen. In Deutschland gilt die freie Anwaltswahl. Dies bedeutet, dass Sie in jedem Fall das Recht haben, sich Ihren Rechtsanwalt selbst auszusuchen. Ihre Rechtsschutzversicherung darf dieses Recht nicht einschränken und muss den Anwalt bezahlen, den Sie für Ihr Anliegen ausgewählt haben. In der Praxis versuchen Rechtsschutzversicherungen dennoch, Ihnen einen Anwalt aus dem eigenen Kooperationsnetzwerk zu empfehlen und Ihnen einen Anreiz dafür zu geben, dieser Empfehlung zu folgen (in der Regel durch Verzicht auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung). Hintergrund dieses Vorgehens ist das Bemühen der Rechtsschutzversicherungen, Kosten zu sparen: bei den Kooperationsanwälten der Rechtsschutzversicherung handelt es sich um Anwälte, die zugunsten der Versicherung auf einen Teil ihrer Gebühren verzichten und im Gegenzug darauf hoffen, dass die Versicherung sie ihren Versicherungsnehmern (also Ihnen) als Anwälte empfiehlt. Die Anwälte, die Ihnen durch Ihre Rechtsschutzversicherung empfohlen werden, sind also in erster Linie für die Versicherung günstiger. Ob es sich hierbei auch um die richtigen Anwälte für Ihr Anliegen handelt, bleibt jedenfalls unklar.


Empfehlung: Richten Sie sich nicht nach der Anwaltsempfehlung Ihrer Rechtsschutzversicherung, sondern suchen Sie sich Ihren Anwalt selbst. Die Selbstbeteiligung, die Sie bei einem selbst gewählten Anwalt zahlen müssen, ist gut investiertes Geld, da Sie hierdurch einen unabhängigen Anwalt nach eigenen Kriterien aussuchen können.


Wo sollte sich die Kanzlei befinden? Nähe ist alles – aber nicht immer

Ein wichtiger Aspekt der Anwaltssuche ist ferner die Frage, in welcher Stadt Sie Ihren Anwalt suchen sollten. Viele Mandanten neigen dazu, einen Anwalt zu wählen, dessen Kanzleisitz sich möglichst nah an ihrem Wohnsitz befindet. Dies kann die richtige Wahl sein, muss es aber nicht. Wenn Sie in einer kleineren Stadt wohnen, kann die Auswahl der in Betracht kommenden Rechtsanwälte, die über die notwendige Spezialisierung (s.o.) verfügen, an Ihrem Wohnort begrenzt sein. In diesem Fall macht es Sinn, in der nächstgrößeren Stadt zu suchen. Im Kündigungsmandat sollten Sie sich ferner bewusst sein, dass eine Klage gegen die Kündigung vor dem zuständigen Arbeitsgericht erforderlich werden kann. Grundsätzlich kann Sie ein Rechtsanwalt zwar bundesweit vor allen Arbeitsgerichten vertreten, Ihre Anwaltswahl sollte sich aber auch nach der Nähe zum zuständigen Arbeitsgericht richten, da Anreisen des Rechtsanwalts zu auswärtigen Gerichtsterminen zusätzliche Kosten für Sie verursachen können (deren Übernahme durch Rechtsschutzversicherungen im Einzelfall oft fraglich ist). Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts richtet sich meist entweder a) nach Ihrem Arbeitsort oder b) nach dem Unternehmenssitz Ihres Arbeitgebers. In den meisten Fällen macht es daher Sinn, sich einen Anwalt in der Nähe Ihres Arbeitsortes zu suchen. Ihr Arbeitsort wird meistens in der Nähe Ihres Wohnortes liegen. Bei Außendienstmitarbeitern ist dies jedoch nicht zwangsläufig der Fall, hier kann es sogar sein, dass kein konkreter Arbeitsort definierbar ist (z.B. aufgrund eines größeren Vertriebsgebietes, in welchem der Außendienstmitarbeiter tätig wird). In diesen Fällen bleibt oft nur eine Klage am Ort des Unternehmenssitzes des Arbeitgebers. Ist ein Vertriebsmitarbeiter also z.B. in einer größeren Region in Norddeutschland im Außendienst tätig, sitzt sein Arbeitgeber aber in München, so kann es Sinn machen, sich von Vorneherein einen Anwalt in München zu suchen, wenn kein konkreter Arbeitsort in Norddeutschland definierbar ist. Maßgeblich ist ferner, wie wichtig Ihnen ein persönlicher Beratungstermin bei dem Anwalt vor Ort ist und welche Reisekosten ein Anwalt für die Anreise zu einem weiter entfernten, zuständigen Arbeitsgericht in Rechnung stellen wird.


Empfehlung: Suchen Sie sich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht am besten grundsätzlich in der Nähe Ihres Arbeitsortes. Sie sollten hierbei bevorzugt in größeren Städten suchen, da hier die Auswahl an spezialisierten Anwälten tendenziell größer ist. Haben Sie keinen festen Arbeitsort, an dem Sie zumindest schwerpunktmäßig (d.h. zu mehr als 50%) Ihre Arbeitsleistung erbringen, kann es Sinn machen, am Ort des Sitzes des Arbeitgebers eine geeignete Kanzlei zu suchen. Sollten Sie dennoch eine Kanzlei beauftragen, die in größerer Entfernung zum zuständigen Arbeitsgericht sitzt oder stellt sich dies erst im Nachhinein heraus, sprechen Sie mit Ihrem Anwalt, welche zusätzlichen Kosten hierdurch entstehen und wie Reisekosten zu Gerichtsterminen möglichst reduziert oder vermieden werden können. Heutzutage besteht oft die Möglichkeit, Gerichtsverhandlungen als Online-Termin abzuhalten oder einen ortsansässigen Anwalt als Terminsvertreter zum Gerichtstermin zu schicken.


Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis – nicht immer die richtige Wahl

Einige Mandanten vertrauen bei der Anwaltswahl auf Empfehlungen aus dem Freundes-, Bekannten- oder Familienkreis. Tatsächlich gibt es kaum einen vertrauenswürdigeren Erfahrungsbericht als von Menschen, die einem nahestehen. Eine Anwaltsempfehlung aus dieser Quelle kann daher wertvoll sein. Hinterfragen Sie aber auch hier immer, ob die Spezialisierung des empfohlenen Anwalts zu Ihrem Rechtsproblem passt. Wenn Ihre Schwester ein mietrechtliches Problem hatte und mit Ihrem Anwalt außerordentlich zufrieden war, sagt dies leider nichts darüber aus, ob Ihnen dieser Anwalt auch ebenso gut bei einem Kündigungsschutzverfahren helfen kann. Im Zweifel zählt die Spezialisierung. Sollten die bereits oben genannten Kriterien nicht zufällig auf den Anwalt zutreffen, der Ihnen empfohlen wird, lohnt es sich, selbst im Internet nach einem geeigneten Anwalt zu suchen.


Zuletzt: Die weichen Faktoren – wie ist Ihr persönlicher Eindruck?

Natürlich ist auch Ihr persönlicher Eindruck entscheidend. Ist das Personal der Kanzlei freundlich? Erhalte ich zeitnah eine Rückmeldung von der Kanzlei? Fühle ich mich bei dem Rechtsanwalt in menschlicher Hinsicht wohl und gut aufgehoben? Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses stellt für viele Arbeitnehmer eine psychische Belastungssituation dar, die mit existenziellen Sorgen einhergehen kann. Umso wichtiger ist es, für die Beratung und Vertretung bei einer Kündigung einen Anwalt zu haben, der neben den fachlichen Kompetenzen auch in persönlicher Hinsicht zum Mandanten passt und in der Lage ist, dem Mandanten im Verlauf des Kündigungsschutzmandats seine ggf. unberechtigten Sorgen zu nehmen.


Ich wünsche Ihnen bei Ihrer Angelegenheit und Ihrer Anwaltssuche viel Erfolg!


Sofern Sie in der Region Düsseldorf oder Nordrhein-Westfalen einen Anwalt für Ihr Anliegen suchen, können Sie mich gerne über das Kontaktformular meiner Website auf https://huelsmann-arbeitsrecht.de/ kontaktieren.


(* Auf geschlechtsneutrale Formulierungen wurde aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit verzichtet. Die hier verwendete männliche Schreibweise bezieht sich auf alle Geschlechter.)