Eine Kündigung während der Krankheit ist für viele Arbeitnehmer ein Schock und wirft zahlreiche Fragen auf. Oft stellt sich die Frage: Darf der Arbeitgeber das überhaupt? Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer? In diesem Rechtstipp möchte ich Ihnen einen Überblick über Ihre Möglichkeiten geben, wenn Sie während einer Krankheit gekündigt werden.
1. Rechtliche Grundlagen
Grundsätzlich ist eine Kündigung während der Krankheit rechtlich möglich. Allerdings muss der Arbeitgeber hierbei bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen ist nur dann gerechtfertigt, wenn bestimmte Kriterien vorliegen:
- Negative Gesundheitsprognose: Der Arbeitgeber muss darlegen können, dass mit einer zukünftigen erheblichen Erkrankung zu rechnen ist.
- Durchführung eines bEM = betriebliches Eingliederungsmanagement
- Betriebliche Beeinträchtigungen: Die Krankheit muss zu erheblichen Störungen im Betriebsablauf führen oder hohe wirtschaftliche Belastungen verursachen.
- Interessenabwägung: Es muss eine umfassende Abwägung der Interessen beider Parteien erfolgen, wobei die Interessen des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die des Arbeitnehmers an dessen Fortführung überwiegen müssen.
2. Kündigungsschutzklage
Die Anforderungen an eine wirksame krankheitsbedingte Kündigung sind extrem hoch für den Arbeitgeber. Die Wahrscheinlichkeit, dass die ausgesprochene Kündigung unwirksam folglich auch. Sie sollten daher keine Zeit verlieren. Die einzige Möglichkeit gegen eine Kündigung vorzugehen ist die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Für die Erhebung der Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von drei Wochen. Dies ist ein zentraler Schritt, um Ihre Rechte zu wahren. Gern stehe ich Ihnen zur Seite und kämpfe für Ihre Rechte (und eine mögliche Abfindung.)
3. Besonderer Kündigungsschutz
Einige Arbeitnehmergruppen genießen zusätzlich noch einen besonderen Kündigungsschutz, darunter:
- Schwangere und junge Mütter: Während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Entbindung ist eine Kündigung grundsätzlich unzulässig.
- Betriebsratsmitglieder: Diese haben einen besonderen Kündigungsschutz und können nur unter sehr strengen Voraussetzungen gekündigt werden.
- Schwerbehinderte: Hier ist vor einer Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich.
4. Beratung durch eine Anwältin für Arbeitsrecht
Es ist entscheidend, sich in einer solchen Situation schnell und kompetent beraten zu lassen. Als Anwältin für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung und meinem Wissen zur Seite. Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation, prüfen die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und erarbeiten die beste Strategie für Ihr weiteres Vorgehen.
Zögern Sie nicht, sich bei einer Kündigung während der Krankheit an mich zu wenden. In einem ersten Beratungsgespräch können wir Ihre Fragen klären und die nächsten Schritte besprechen. Ihre Rechte zu schützen und Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen, ist mein Anliegen.
Kontaktieren Sie mich noch heute unter 0371/3693620 oder schreiben Sie eine Email an: [email protected], um einen Termin zu vereinbaren. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.
Laura Hoffmann
Rechtsanwältin