Plötzlich ist sie da: die Kündigung. Wenn der Arbeitgeber kündigt, sind viele Fach- und Führungskräfte zunächst schockiert. Meist bleibt dann nicht mehr viel Zeit, um Urlaub zu planen oder Freizeitausgleich zu nehmen.
Doch was passiert mit Überstunden und Resturlaub bei einer Kündigung? Welche Regeln es gibt und wann anwaltliche Unterstützung Sinn macht, zeige ich Dir in diesem Artikel.
Mehrarbeit: Müssen Überstunden vergütet werden?
Gerade im Homeoffice arbeiten viele Beschäftigte über ihre vereinbarte Arbeitszeit hinaus. Das Ergebnis ist eine Vielzahl von Überstunden, die laut Arbeitsvertrag „mit dem Gehalt abgegolten“ sind.
Doch hier ist zu differenzieren: wenn Deine Überstunden mehr als 25 % der vereinbarten Arbeitszeit betragen, sind diese nicht mit dem Gehalt abgegolten. In diesem Fall kannst Du zum Beispiel Freizeitausgleich geltend machen.
In Ausnahmefällen darf Dein Arbeitgeber auch Überstunden anordnen. Dann sind statt den 8 Stunden Arbeitszeit maximal 10 Stunden erlaubt (§ 3 ArbZG). Die Voraussetzung dafür ist, dass innerhalb einer sechsmonatigen Ausgleichszeit wieder die acht Stunden eingehalten werden.
Steht aber eine Kündigung im Raum, birgt dieser Umstand Streitpotenzial: Dein Arbeitgeber möchte Dir Deine Überstunden nicht ausbezahlen oder behauptet, Du hättest keine Überstunden geleistet. Um es nicht so weit kommen zu lassen, hast Du verschiedene Möglichkeiten:
- Leiste keine „freiwilligen“ Überstunden, sondern sichere Dich ab, indem Du Deine Überstunden im Voraus mit Deinem Arbeitgeber abklärst. Außerdem solltest Du Dir die geleisteten Überstunden gegenzeichnen lassen.
- Wenn eine Anordnung stattgefunden hat, kannst Du Dir die zu leistenden Überstunden auch schriftlich ausstellen lassen.
- Wenn Du nicht im Büro arbeitest, kannst Du Deinen Arbeitgeber bitten, Dir ein elektronisches System zur Zeiterfassung zur Verfügung zu stellen. So können beide Seiten in Echtzeit sehen, wieviel gearbeitet wurde.
- Du trägst in der Regel selbst die Darlegungs- und Beweislast dafür, wieviel Du tatsächlich gearbeitet hast. Sollte Dein Arbeitsplatz also nicht über ein Zeitmanagement-Tool verfügen, stelle sicher, dass Du Deine Arbeitszeit immer akribisch dokumentierst.
Dein Arbeitgeber verweigert Dir die Vergütung von Überstunden?
Als erfahrene Anwältin im Arbeitsrecht berate ich Dich gerne in einem unverbindlichen Erstgespräch dazu, wie Du in einer solchen Situation vorgehen kannst. Gerne vertrete ich Dich auch außergerichtlich und vor Gericht.
Was passiert mit Überstunden bei einer Kündigung?
Du hast eine Kündigung erhalten? In diesem Fall solltest Du noch einmal genau in Deinen Arbeitsvertrag schauen. Meist ist vertraglich geregelt, was mit Überstunden passiert, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde.
Ob Du Überstunden zum Beispiel ausbezahlt bekommst oder sie Dir als Urlaubstage angerechnet werden, entscheidet meist der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag.
Gibt es keine Regelung in Deinem Arbeitsvertrag, müssen sich beide Parteien einig werden, wie sie mit den Überstunden umgehen möchten.
Möchtest Du für die Überstunden entlohnt werden, solltest Du Belege für den Umfang Deiner Überstunden bereithalten können.
Sich Überstunden auszahlen zu lassen, kann allerdings auch Nachteile für Dich haben: Durch die Mehrarbeit steigt unter Umständen Dein Jahresverdienst, wodurch Dein Steuersatz in die Höhe schnellen kann. Die Überstunden in Urlaubstage umzuwandeln, kann daher eine sinnvolle Strategie sein.
Gut zu wissen: Wenn Dein Arbeitgeber Dich bittet, sog. Ausgleichsquittungen zu unterschreiben, ist äußerste Vorsicht geboten. Wenn Du unterschreibst, gelten Deine Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag unter Umständen als abgegolten.
Zu den arbeitsrechtlichen Ansprüchen zählen in der Regel auch Überstunden oder Urlaubstage, so dass Du in diesem Fall Deinen Anspruch auf Auszahlung oder zusätzliche Urlaubstage verlierst.
Achte also darauf, dass Du eine solche Ausgleichsquittung erst dann unterzeichnest, wenn auch tatsächlich keine Ansprüche Deinerseits mehr bestehen.
Können Überstunden nach einer Kündigung verfallen?
Allein durch eine Kündigung können Überstunden nicht verfallen – egal, wer diese ausgesprochen hat. Und auch das Gesetz schreibt grundsätzlich nicht vor, wann Überstunden verfallen.
Eine solche Regelung kann aber in Form einer Ausschlussfrist in Deinem Arbeitsvertrag verankert sein. Diese Frist muss mindestens 3 Monate betragen, um zulässig zu sein.
Ist eine solche Regelung nicht vorgesehen, verjähren die Ansprüche gegen Deinen Arbeitgeber aber spätestens nach 3 Jahren (§ 195 BGB).