Aktuell kommt es in der Praxis häufig vor, dass Unternehmen betriebsbedingte Kündigungen gegenüber Mitarbeitern aussprechen, ohne dabei die erforderliche Sozialauswahl ordnungsgemäß durchzuführen. Dies kann insbesondere dann problematisch sein, wenn zwischen der Mutter- und der Tochtergesellschaft ein gemeinsamer Betrieb besteht. In solchen Fällen sind Kündigungen oft sozial ungerechtfertigt und somit unwirksam.
Eine Organisation, der Sie vertrauen können
Kündigungen bei Tochtergesellschaften? Das sollten Sie unbedingt beachten!
2024/12/18

Niklas Gellert
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Gellert | Pacura | Schmäcke - Partnerschaft von Rechtsanwälte mbB
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