Aktuell kommt es in der Praxis häufig vor, dass Unternehmen betriebsbedingte Kündigungen gegenüber Mitarbeitern aussprechen, ohne dabei die erforderliche Sozialauswahl ordnungsgemäß durchzuführen. Dies kann insbesondere dann problematisch sein, wenn zwischen der Mutter- und der Tochtergesellschaft ein gemeinsamer Betrieb besteht. In solchen Fällen sind Kündigungen oft sozial ungerechtfertigt und somit unwirksam.