Eine Kündigung ist für viele Arbeitnehmer ein Schockmoment. Doch gerade jetzt ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. Denn oft ist die Kündigung angreifbar – und mit der richtigen Strategie lässt sich nicht nur die Weiterbeschäftigung sichern, sondern auch eine höhere Abfindung erzielen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten und wie Sie Ihre Chancen wahren."
1. Frist beachten: Nur 3 Wochen Zeit für die Kündigungsschutzklage
Einer der häufigsten Fehler: Fristen werden übersehen. Wenn Sie glauben, die Kündigung sei ungerechtfertigt oder formell fehlerhaft, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung handeln (§ 4 KSchG).
Beispiel: Frau Müller erhält am 1. Juni ihre Kündigung. Ohne rechtzeitige Klage beim Arbeitsgericht bis zum 21. Juni wird die Kündigung automatisch wirksam – egal, ob sie rechtlich fehlerhaft war.
2. Ist die Kündigung formwirksam? Fehler können sie unwirksam machen!
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und von einem Verantwortlichen des Arbeitgebers eigenhändig unterschrieben sein (§ 623 BGB). Prüfen Sie außerdem:
- Liegt ein schriftliches Kündigungsschreiben vor?
- Hat der Arbeitgeber die Kündigungsfrist eingehalten?
Achtung: Kündigungen per E-Mail, SMS oder WhatsApp sind unwirksam!
3. Abfindung nicht vorschnell akzeptieren
Häufig bieten Arbeitgeber eine Abfindung an, um einen teuren Prozess zu vermeiden. Das klingt verlockend, doch Vorsicht: Häufig ist viel mehr drin!
Tipp vom Anwalt: Eine Abfindung von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr ist ein Richtwert, aber keine starre Grenze. Mit einer Kündigungsschutzklage lässt sich in vielen Fällen ein deutlich besseres Ergebnis erzielen.
4. Sozialauswahl: Wurde die Kündigung fair ausgesprochen?
In größeren Unternehmen muss der Arbeitgeber bei betriebsbedingten Kündigungen eine Sozialauswahl treffen. Das bedeutet, dass bei der Kündigung die sozial schwächeren Arbeitnehmer geschützt werden müssen. Kriterien sind:
- Alter
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Unterhaltspflichten
Fehler in der Sozialauswahl machen die Kündigung angreifbar!
5. Aufhebungsvertrag prüfen lassen
Manchmal schlagen Arbeitgeber statt einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag vor. Hier lauern jedoch Gefahren:
- Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
- Unvorteilhafte Abfindung
- Verzicht auf Kündigungsschutzrechte
Ein Anwalt kann Aufhebungsverträge prüfen und bessere Bedingungen aushandeln.
Fazit: Schnell handeln und professionellen Rat einholen
Eine Kündigung ist nicht das Ende. Prüfen Sie:
✅ Wurde die Kündigung fristgerecht und formwirksam ausgesprochen?
✅ Ist die Sozialauswahl korrekt?
✅ Ist die Abfindung angemessen?
Ein erfahrener Rechtsanwalt kann schnell einschätzen, ob die Kündigung angreifbar ist und welche strategischen Optionen sich für Sie ergeben. Warten Sie nicht – die 3-Wochen-Frist läuft!