Warum?
Mit der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben tragen Unternehmen zur sozialen Absicherung von Künstler*innen und Publizist*innen bei und unterstützen deren kreative Arbeit in Deutschland. Eine starke Kreativwirtschaft kann innovative Ideen und Projekte hervorbringen, von denen auch Unternehmen profitieren können. Zudem vermeiden Unternehmen mögliche Bußgelder und rechtliche Konsequenzen.
Meldung abgabepflichtiger Entgelte für 2024 bis zum 31. März 2025
Finanziert wird die Künstlersozialkasse durch Beiträge der Versicherten, einen Zuschuss des Bundes und die Künstlersozialabgabe, die von Unternehmen gezahlt wird, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Auftrag geben.
Unternehmen sind verpflichtet, die abgabepflichtigen Entgelte, die sie im Jahr 2024 an selbständige Künstler*innen und Publizist*innen gezahlt haben, bis zum 31. März 2025 zu melden. Diese Meldung ist wichtig, da sie als Grundlage für die Berechnung der Künstlersozialabgabe dient. Für das Jahr 2024 beträgt die Künstlersozialabgabe unverändert 5 % der abgabepflichtigen Entgelte.
Wer?
Meldepflichtig sind alle Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Auftrag geben und dafür Entgelte zahlen. Dies betrifft insbesondere Verlage, Theater, Werbeagenturen, aber auch Unternehmen anderer Branchen, die solche Leistungen in Anspruch nehmen.
Was?
Gemeldet werden müssen grundsätzlich alle Entgelte, die an selbständige Künstler*innen oder Publizist*innen für deren Leistungen gezahlt wurden. Dabei sind sowohl einmalige als auch laufende Zahlungen zu berücksichtigen.
Wie? - Online-Meldung möglich
Unternehmen haben die Möglichkeit, die Meldung der abgabepflichtigen Entgelte online über die Webseite der Künstlersozialkasse vorzunehmen. Alternativ können Unternehmen weiterhin die abgabepflichtigen Entgelte auch schriftlich per Post oder per Fax melden. Hierzu müssen die entsprechenden Meldeunterlagen ausgefüllt und an die Künstlersozialkasse gesendet werden.
Weitere Verpflichtungen für Unternehmer - Dokumentation und Aufbewahrung
Neben der Meldung der abgabepflichtigen Entgelte sind Unternehmen verpflichtet, entsprechende Nachweise zu dokumentieren und aufzubewahren. Diese Dokumentationspflicht dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit und umfasst Verträge, Rechnungen und Zahlungsbelege. Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens 5 Jahre.
Unterstützung & Beratung
Sollten Sie als Unternehmen Unterstützung bei der Meldung oder weitere Beratung zur Künstlersozialabgabe benötigen, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Zögern Sie nicht, sich bei Fragen oder Unsicherheiten an mich zu wenden.