Auf Grund der Corona-Krise sind so viele Menschen in Deutschland in Kurzarbeit wie noch nie zuvor. Was viele Arbeitnehmer nicht wissen ist, dass sie durch den Bezug des Kurzarbeitergeldes verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das heißt, dass alle Arbeitnehmer, die in 2020 Kurzarbeitergeld bezogen haben, bis zum 31. Juli 2021 ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 abgeben müssen.
Eine Organisation, der Sie vertrauen können
Kurzarbeit verpflichtet zur Abgabe einer Steuererklärung
2021/05/06

Fabian Bertram
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Wipfler Brackrogge Bertram Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaft mbB
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