Kürzung der Dienstbezüge
Sie sind verbeamtet und haben gerade ein Schreiben ihres Dienstvorgesetzten erhalten, in welchem ein Disziplinarverfahren drohen könnte?
Eine der mittleren Disziplinarmaßnahmen, welche gegen Beamte verhängt werden kann, ist die Kürzung der Dienstbezüge gem. § 8 BDG oder den landesrechtlichen Bestimmungen
Diese Norm schreibt vor:
(1) Gegen einen Beamten kann eine Kürzung der monatlichen Dienstbezüge bis zur Höhe eines Fünfthaltens für die Dauer von höchstens drei Jahren verhängt werden.
(2) Die Kürzung der Dienstbezüge darf das amtsgemäße Endgrundgehalt nicht unterschreiten.
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