Nach einem Unfall, auch nach einem kleineren, stehen Sie als Unfallbeteiligter oft einer unbekannten Situation gegenüber.
Bitte bewahren Sie Ruhe. Der folgende Leitfaden kann Ihnen in einer Unfallsituation helfen:
1. Unfallstelle absichern
Anhalten und Warnblinkanlage einschalten
Warndreieck gut sichtbar aufstellen
2. Erste Hilfe leisten, wenn notwendig
Verletzte versorgen
Rettungsdienst oder Polizei anrufen
Auf die bekannten fünf W konzentrieren:
Wo ist es passiert?
Was ist passiert?
Wie viele Verletzte?
Welche Art von Verletzungen?
Wer meldet den Unfall?
Nicht auflegen und Rückfragen abwarten.
3. Polizei rufen?
Die Polizei sollten Sie in folgenden Fällen rufen:
Personenschaden
Hoher Sachschaden
Unklare Schuldfrage
Mehrere Fahrzeuge sind am Unfall beteiligt
Unfallgegner entfernt sich unerlaubt vom Unfallort
Unfallgegner kann seine Daten nicht darlegen
Fahrzeug des Unfallgegners ist im Ausland zugelassen oder Unfallbeteiligte leben dort
Unfallhergang der Polizei sachlich schildern
Alle Fakten aufnehmen lassen, z. B. am gegnerischen Fahrzeug schon vorhandene Beulen.
Prüfen Sie das Polizeiprotokoll auf Richtigkeit.
Nach Unfallaufnahme durch die Polizei wird Ihr Unfall als Akte geführt und erleichtert die Beweisführung.
4. Unfall dokumentieren
Fertigen Sie ein Unfallprotokoll an, das idealerweise von allen Unfallbeteiligten unterschrieben wird. Folgende Dinge sollten Sie in jedem Fall festhalten:
- Amtliche Kfz-Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge
- Namen und Adressen der beteiligten Fahrer. Tipp: Lassen Sie sich die Ausweispapiere zeigen
- Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheines vom Unfallgegner
- Ort und Zeit des Unfalles
- Namen und Adressen von Zeugen
- Zeichnen Sie eine Unfallskizze
- Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle von verschiedenen Standpunkten aus.
Wichtig: Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.
5. Anwalt kontaktieren
Um den Unfallschaden schnell bezahlt zu bekommen, sollte sich der Autofahrer direkt an einen Rechtsanwalt wenden. Nur so wird die sogenannte Waffengleichheit sichergestellt. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners verfolgt nämlich nicht unbedingt Ihre Interessen, sondern ihre eigenen und die des Unfallgegners. Ihr Anwalt kann Sie beraten und Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung durchsetzen.
6. Anwaltskosten
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Rechtsanwaltskosten.
Sollten Sie selbst einen Verkehrsunfall verursacht haben, bewahren Sie Ruhe am Unfallort und lassen sich zu keiner Äußerung hinreißen. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt vor Beratung und Mandatserteilung nach den voraussichtlichen Kosten. Ein transparentes Kostenangebot gibt Ihnen Sicherheit. Wir können auch schauen, ob Sie einen Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.
Nehmen Sie nach einem Verkehrsunfall Kontakt zu mir auf.
Kontaktieren Sie uns! Wir sind für Sie in Hamburg und Mecklenburg - Vorpommern da und vertreten Sie bundesweit und europaweit.
Wir sind für Sie unter 040 – 2549 1102 und 039608 – 24 9767 erreichbar. Gern können Sie uns eine E-Mail unter [email protected] schreiben.
Schauen Sie auch gern auf unserer Homepage www.rechtso24.de und www.bocklage.org vorbei.