Die Generali Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einer Disponentin einen Vergleichsbetrag in Höhe von 50.000,- Euro gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte.

Die Versicherungsnehmerin, von Beruf Disponentin, erkrankte im Jahr 2020 an einer mittelgradigen depressiven Episode und PTBS. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, der Generali Lebensversicherung. Umso betroffener war sie, als die Generali Lebensversicherung nicht nur die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigerte, sondern auch noch den Versicherungsvertrag anfocht mit der Begründung einer vorgeblich falschen Beantwortung von Gesundheitsfragen.

Klage gegen die Generali Lebensversicherung

Die Versicherungsnehmerin wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht, Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht München eingeleitet.

Vergleich mit der Generali Lebensversicherung

Das Gericht hörte die Klägerin in der mündlichen Verhandlung erst ausführlich an und unterbreitete schließlich einen Vergleichsvorschlag, der eine Abgeltung des bestehenden Versicherungsfalls bei Zahlung eines Betrags i.H.v. 50.000,- Euro vorsah. Beide Parteien nahmen diesen Vergleich an.

„Für uns als Rechtsanwälte ist es erfreulich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat. Für unsere Mandantin war es vor allem wichtig, schnell eine Einigung zu erzielen, damit sie sich voll auf ihre Gesundung konzentrieren kann“, freut sich Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht, Aylin Kempf.