Ein Rechtsstreit kommt oft unerwartet und kann sehr teuer werden. Was deckt sie ab und wann sie sinnvoll ist.
Grundsätzlich gilt: Wie bei der Haftpflichtversicherung sollte man ohne Rechtsschutzversicherung nicht das Haus verlassen.
Welche Bereiche deckt die Rechtsschutzversicherung ab:
Rechtsschutzversicherungen funktionieren nach dem Baukastenprinzip. Versicherbar sind Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Miet-, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz. Familienrecht und Erbrecht sind regelmäßig nur als Beratungsrechtsschutz versichert. Grundsätzlich nicht versichert sind Vorsatzstraftaten.
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung:
Die Versicherung übernimmt die sogenannten Rechtsverfolgungskosten. Dazu gehören in erster Linie die Rechtsanwaltskosten, die Gerichtskosten, Kosten der Gegenseite, die sehr hohen Kosten für gerichtlich angeordnete Sachverständigengutachten (i. d. R. bei Unfallregulierungen), Kosten außergerichtlicher Streitschlichtungsverfahren, sowie z. B. Entschädigungen für Zeugen. Viele Versicherungen bieten kostenlose telefonische Erstberatungen durch selbständige Rechtsanwälte an. Davon sollten Sie Gebrauch machen.
Die Rechtsanwaltsvergütung:
Rechtsanwaltskosten werden i. d. R. nur in Höhe der durchschnittlichen gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) übernommen. Da diese den Arbeitsumfang auch angesichts des Haftungsrisikos des Rechtsanwalts mittlerweile nicht mehr annähernd abdecken, arbeiten viele Anwälte mit Vergütungsvereinbarungen. Sofern Sie eine Deckungszusage erhalten, sollten Sie sich Ihren Anwalt selbst aussuchen.
Regressansprüche gegen den Rechtsanwalt:
Leider gehen viele Rechtsschutzversicherungen dazu über, den Anwalt in Regress zu nehmen, wenn z. B. ein Rechtsstreit verloren geht. Und dies auch dann, wenn dieser keinen beruflichen Fehler begangen hat. Für viele Anwälte sind daher mittlerweile Rechtsschutzversicherte Mandanten zweiter Klasse.
Rechtsanwalt Holger Hesterberg
Bundesweite Tätigkeit. Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein.