Haben Sie eine Eintragung im Führungszeugnis oder Bundeszentralregister stehen, die nach dem neuen Cannabisgesetz legal wäre? Dann haben Sie die Möglichkeit die Eintragung löschen zu lassen. Das Cannabisgesetz enthält nämlich eine Amnestieregelung (§ 40 CanG), die am 01.01.2025 in Kraft tritt.