Anfang Dezember 2024 war es wieder einmal so weit. Wie üblich in den letzten Jahren erhielten wir zahlreiche Anrufe von Mandanten, die einen Mahnbescheid in den Händen halten, allesamt von der Kanzlei Frommer Legal aus München veranlasst.. Zahlreiche Betroffene, welche zumeist vor einigen Jahren eine Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal im Auftrag der verschiedenen Unternehmen wie Warner Bros., Leonine Licensing oder Studiocanal erhalten hatten, haben nunmehr einen Mahnbescheid in dieser Angelegenheit zugestellt bekommen. Unsere Kanzlei vertritt viele Betroffene. Daher wollen wir Ihnen an dieser Stelle einen Überblick geben, wie Sie auf einen solchen Mahnbescheid am besten reagieren.

Warum droht jetzt ein Mahnbescheid oder eine Klage?

Das hat mit den Verjährungsfristen zu tun. Die Abmahnkosten für die damals ausgesprochenen Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) können - unterstellt, dass die Abmahnungen berechtigt waren und somit zu Recht Abmahnkosten gefordert worden waren - bis zu 3 Jahre nach dem Jahr der Entstehung des Anspruchs ohne Verjährungsproblematik geltend gemacht werden. Ist also beispielsweise eine Abmahnung im Jahr 2021 ausgesprochen worden, tritt zumeist mit Ablauf des 31.12.2024 Verjährung ein. Etwas anderes gilt jedoch für den geltend gemachten Schadensersatz. Dieser verjährt erst mit Ablauf von 10 Jahren nach dem Jahr, in welchem die Urheberrechtsverletzung begangen bzw. entdeckt wurde. Dies hat der BGH vor einigen Jahren in einem Grundsatzurteil festgestellt.

Während die meisten derzeit an uns übermittelten Mahnbescheide Fälle betrafen, in denen die Abmahnung im Jahr 2021 oder später ausgesprochen wurde, kommt es auch vor, dass ältere Forderungen per Mahnbescheid geltend gemacht werden. Auch wenn die Anwaltskosten dann wohl verjährt sein dürften, können Sie immer noch geltend gemacht werden. Wer daher auf einen solchen Mahnbescheid nicht reagiert, hat trotz Verjährung Pech gehabt und muss am Ende bezahlen. Bei der Verjährung ist nicht auf den Tag der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung abzustellen, sondern auf das Jahr desselben. Unabhängig davon, ob also der Download eines Films, einer Serienfolge oder eines Musikstücks etwa am 05.02.2014 oder am 26.12.2014 stattgefunden haben soll: Die Verjährung für Schadensersatzansprüche - sofern diese denn tatsächlich bestehen - endet für beide Fälle am Ende des 31.12.2024. Nur eine gerichtliche Geltendmachung per Mahnbescheid oder Klage hemmt die Verjährung. Das ist der Grund, weshalb wir damit rechnen, dass auch in zahlreichen Fällen, in welchen der Verstoß im Jahr 2014 erfolgt sein soll, kurz vor Ende des Jahres 2024 noch ein Mahnbescheid beantragt oder eine Klage bei Gericht eingereicht wird, um die Verjährung zu hemmen. Die Zustellung des Mahnbescheides bzw. der Klage muss dann nicht zwangsläufig noch im Jahr 2024 erfolgen. Wenn die Zustellung "alsbald" erfolgt, d.h. Anfang des Jahres 2025, ist dies noch rechtzeitig für die Hemmung der Verjährung. Aber wie oben schon geschrieben: Die meisten Mahnbescheide betreffen derzeit Fälle, in denen die Abmahnung noch nicht so lange zurückliegt.

Verjährte Forderungen können nicht mehr eingeklagt werden. Oder?

Das ist leider nicht zutreffend. Auch verjährte Forderungen können nach wie vor geltend gemacht oder im Wege des Mahnbescheides bzw. der Klage gerichtlich eingefordert werden. Wird die Einrede der Verjährung nicht erhoben, können die Forderungen erfolgreich geltend gemacht werden. Um sich gegen verjährte Forderungen zur Wehr zu setzen, genügt es aber, die Einrede der Verjährung zu erheben und bei gerichtlicher Geltendmachung innerhalb der gesetzten Fristen die entsprechenden Schritte einzuleiten.

Was tun bei einem Mahnbescheid der Kanzlei Frommer Legal?

In den meisten Fällen, in denen gerichtliche Schritte nach einer Filesharing-Abmahnung eingeleitet werden, wird zunächst ein Mahnbescheid beantragt. Dies ist für den (vermeintlichen) Gläubiger - hier also die Firmen Warner Bros., Studiocanal GmbH, Leonine Licensing GmbH oder andere Auftraggeber der Kanzlei Frommer Legal - der einfachste und kostengünstigste Weg um Forderungen gerichtlich durchzusetzen. Gegenüber einer gewöhnlichen Klage hat dies für Warner Bros., Studiocanal GmbH, Leonine Licensing GmbH o.ä. bzw. die Kanzlei Frommer Legal zwei erhebliche Vorteile:

  • nur ein Bruchteil der einzuzahlenden Gerichtskosten
  • keine Erforderlichkeit einer Anspruchsbegründung.

Bei einem Mahnbescheid prüft das zuständige Gericht - die Zuständigkeit des Mahngerichts richtet sich nach dem Unternehmenssitz des jeweiligen Auftraggebers von Frommer Legal; die meisten Mahnbescheide kommen daher vom AG Coburg, AG Hünfeld bzw. dem AG Wedding - nicht die Begründetheit des Anspruchs. Es ist zum Erlass des Mahnbescheides ausreichend, dass der Antrag richtig gestellt ist. Erfahrungsgemäß gibt es eine Vielzahl von Betroffenen, welche - aus den unterschiedlichsten Gründen - keinen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einlegen. Dann kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Wird dann innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung des Vollstreckungsbescheides kein Einspruch eingelegt, ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und entspricht einem rechtskräftigem Urteil nach einer streitig geführten Verhandlung.

Daher ist es unbedingt erforderlich, dass innerhalb der gesetzten Fristen reagiert und rechtzeitig Widerspruch gegen einen Mahnbescheid eingelegt wird. Ist erst mal ein Vollstreckungsbescheid in der Welt, kann zwar wie oben ausgeführt innerhalb von 14 Tagen noch Einspruch eingelegt werden. Allerdings kommt es dann zwangsläufig zu einem streitigen gerichtlichen Verfahren. Außerdem kann aus einem Vollstreckungsbescheid vorläufig vollstreckt werden.

Soforthilfe vom Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Wir haben bereits Tausende von Betroffenen nach Filesharing-Abmahnungen helfen können, auch in unzähligen gerichtlichen Verfahren.

Gerne bieten wir auch Ihnen an, Sie gegenüber Warner Bros. Leonine Licensing, Studiocanal etc. bzw. der Kanzlei Frommer Legal wegen der Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen nach Zustellung einer Klage bzw. eines Mahnbescheides oder Vollstreckungsbescheides zu vertreten. Wir reagieren sehr kurzfristig und legen innerhalb der gesetzten Frist die erforderlichen Rechtsmittel ein, sofern wir rechtzeitig die Unterlagen übermittelt bekommen. In den meisten Fällen, in denen wir nicht ohnehin kurz zuvor die Gegenseite angeschrieben hatten, halten wir es dabei für erforderlich, die Kanzlei Frommer Legal anzuschreiben und darzulegen, weshalb wir Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt haben.

Sie erreichen die Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Forsthoff telefonisch unter 06221 7249615 oder per Email unter [email protected] Am besten schicken Sie uns den Mahnbescheid bzw. den Vollstreckungsbescheid oder die Klage per Email und teilen uns dabei auch mit, wann Sie diese Dokumente vom Gericht erhalten haben (am besten den gelben Umschlag mitschicken). Wir melden uns dann sehr kurzfristig bei Ihnen. Bitte geben Sie zu diesem Zweck auch Ihre Telefonnummer an.