Eigene Marken eines Unternehmens werden auch gerne als sog. "Tafelsilber" bezeichnet.
Dabei gewährleisten eigene starke Marken einen hohen Wiedererkennungswert für das Unternehmen. Gerade im Bereich des Profisports ist diese Entwicklung verstärkt zu sehen. Marken von z.B. Fussballvereinen von der 1. bis zur 3. Liga sind zentraler Bestandteil von Merchandising, welches Geld in die Vereinskassen spült.
Die SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH besitzt z.B. solche eingetragene Markenrechte an der Bezeichnung „Dynamo Dresden“ sowie am bekannten und mit einem ohne Frage hohen Wiedererkennungswert verknüpften Vereinslogo.
Es versteht sich von selbst, dass solche geschützten Marken ausschließlich vom Rechteinhaber genutzt werden dürfen, es sei denn, dieser hat einer Zustimmung zugestimmt. Üblich ist hier oft eine Lizenzierung.
Es versteht sich auch von selbst, dass Rechteinhaber ein großes Interesse daran haben, die Rechte an ihren eigenen Marken zu wahren und zu verteidigen.
Aktuell spricht die SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH anwaltlich vertreten durch die Kanzlei BLUEPORT LEGAL markenrechtliche Abmahnungen gegen Marktakteure aus, die nicht lizenzierte Waren mit diesen geschützten Marken vertreiben.
Betroffen sind dabei gewerbliche Händler und auch Privatpersonen, die auf den Marktplätzen eBay und Etsy aktiv sind.
Abmahnungen der SG Dynamo Dresden Mechandising GmbH ?
Was wird gefordert ?
Neben der Abgabe einer verbindlichen Unterlassungsverpflichtungserklärung werden Auskunftsansprüche geltend gemacht, d.h. es wird dazu aufgefordert, Informationen über den Zeitraum der Nutzung der Marke, in diesem Zeitraum erwirtschafteter Umsätze, etc. zu geben.
Dies dient dazu, etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Abgemahnten wegen dessen Verbotshandlung(en) später beziffern zu können.
Schließlich wird der Abgemahnte zur Erstattung der der Abmahnerin durch die Einschaltung ihrer Anwälte entstandenen Rechtsverfolgungskosten aufgefordert.
Markenrechtliche Abmahnung von der SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH erhalten ?
- Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die Ihnen mit der Abmahnung gesetzten Fristen.
- Geben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ab, die Sie möglicherweise später noch bereuen werden.
- Falls eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben wird, beachten Sie dringend, das weitere Vorgehen zu planen, damit keine Vertragsstrafe verwirkt wird. Zu beachten ist insbesondere, dass aus einer reinen Unterlassungserklärung ohne entsprechende Klarstellung weitere Pflichten entstehen können, als bloß das vorgeworfene Verhalten einzustellen.
Ich berate Sie bundesweit mit dem Ziel, eine vor allem wirtschaftlich vernünftige Lösung für Sie zu finden.
Kontaktieren Sie mich unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung, ob überhaupt ein Verstoß vorliegt, der solche wie oben genannte markenrechtliche Ansprüche überhaupt auslöst.
Rufen Sie mich an (0251 - 981 181 0 oder mobil außerhalb der Bürosprechzeiten unter 0178 - 635 44 35), schicken Sie mir eine E-Mail ([email protected]) oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ gerne eine Mitteilung zukommen.