Wenn Ihr Ehegatte Schulden macht, müssen Sie nicht automatisch dafür haften. Es ist ein weit verbreitetes Missverständnis, dass Schulden mit der Ehe übergehen.
Grundsätzlich haftet jeder Partner nur für die Schulden, die er selbst unterschrieben hat.
Das bedeutet, dass Sie nur für gemeinsam aufgenommene Kredite oder Verbindlichkeiten verantwortlich sind. Einzelne Schulden, die Ihr Ehepartner ohne Ihre Zustimmung oder Unterschrift aufgenommen hat, betreffen Sie nicht direkt.
Allerdings können Schulden im Rahmen des Güterrechts, insbesondere beim sogenannten Zugewinnausgleich, eine Rolle spielen. Wenn es zu einer Trennung oder Scheidung kommt, wird das während der Ehe erworbene Vermögen beider Partner betrachtet. Hierbei können auch Schulden, die während der Ehe entstanden sind, in die Berechnung des Zugewinns einfließen. Das bedeutet, dass die finanziellen Verhältnisse beider Partner im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden, was unter Umständen Auswirkungen auf Ihre Ansprüche haben kann.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen Anspruch auf Zugewinnausgleich haben oder wie sich die Schulden Ihres Ehepartners auf Ihre finanzielle Situation auswirken könnten, stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Eine rechtliche Beratung kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche zu klären und die besten Schritte für Ihre individuelle Situation zu planen.
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Gemeinsam können wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten besprechen und sicherstellen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.
Samantha Wesner
Tel.: 03362 / 888 95 22
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