Mietminderung bei Mängeln in der Wohnung: Was Mieter wissen sollten...
Wenn Mieter Mängel in ihrer Wohnung feststellen, haben Sie das Recht, die Miete zu mindern. Dies bedeutet, dass sie einen Teil der Miete einbehalten können, um den Wertverlust aufgrund des Mangels auszugleichen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Mietminderung nur unter bestimmten Bedingungen und in angemessener Höhe erfolgen sollte.
Voraussetzungen für eine Mietminderung:
Der Mangel muss dem Vermieter gemeldet worden sein.Der Vermieter muss angemessen Zeit zur Behebung des Mangels bekommen haben.Der Mangel darf nicht durch den Mieter verursacht worden sein. Der Mangel darf nicht bereits seit dem Einzug beim Mieter bekannt sein - sprich man hat diesen zunächst wissentlich akzeptiert.
Beispiele für Minderungshöhen:
Die Höhe der Mietminderung hängt von der Schwere des Mangels ab. Hier sind einige Beispiele für mögliche Minderungshöhen:
Bei einem undichten Dach oder Wasserschäden kann die Miete um 10-20% gemindert werden.
Bei Schimmelbefall oder Heizungsproblemen kann die Miete um 5-15% reduziert werden.
Bei fehlender Warmwasserversorgung oder defekten Elektroinstallationen kann die Miete um 5-10% gesenkt werden.
Ein Balkon der nicht genutzt werden kann mindert den Wohnwert zwischen 3-10%.
Die rückwirkende Minderung ist ein Problem..
Es ist wichtig zu beachten, dass eine rückwirkende Mietminderung rechtlich sehr schwierig ist. In der Regel sollte die Mietminderung ab dem Zeitpunkt gelten, an dem der Vermieter über den Mangel informiert wurde. Sie sollten dann also auch die Miete tatsächlich mindern und nicht erstmal in voller Höhe weiter zahlen. Tun Sie dies trotzdem, können Sie das Geld hinterher in der Regel nicht einfordern - weil Sie "zu viel" zahlten.
Auch wenn Sie als Mieter bereits mehrere Monate lang mit dem Mangel gelebt haben, ohne ihn zu melden, können Sie die Miete nicht rückwirkend mindern.
Also immer sofort eine Meldung an den Vermieter schicken und dann ab dem Zeitpunkt eine Minderung durchführen oder zumindest nur noch unter Vorbehalt zahlen bis zu einer rechtlichen Beratung und Prüfung.
Disclaimer:
Ich hoffe der Artikel hat Ihnen einen ersten Überblick geben können. Dabei erhebe ich keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder inhaltliche Aktualität und Richtigkeit. Der Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Beachten Sie auch meine Videos zum Mietrecht oder Auswandern und meine Ebooks - insbesondere den Ratgeber Selbsthilfe ohne Anwalt.
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