Die geplanten Änderungen im Mietrecht zielen auf einen Ausgleich zwischen Mieterschutz und Investitionsanreizen für Vermieter. 
Hier die zentralen Punkte: 

1. Verlängerung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse wird in angespannten Wohnungsmärkten um vier Jahre verlängert. Gleichzeitig wird eine Bußgeldregelung für Verstöße gegen die Mietpreisbremse vorbereitet, um die Einhaltung zu stärken.

2. Reform der Modernisierungsumlage

Die Modernisierungsumlage soll reformiert werden, um einerseits wirtschaftliche Sanierungsinvestitionen zu fördern und andererseits die Bezahlbarkeit der Mieten zu sichern. Konkret wird die Wertgrenze für Kleinmodernisierungen bis Ende 2025 auf 20.000 Euro angehoben. 

3. Regulierung von Indexmieten und Kurzzeitvermietungen

Indexmieten werden in angespannten Märkten stärker reguliert. 
Möblierte Wohnungen und Kurzzeitvermietungen (z. B. Airbnb) unterliegen künftig erweiterten Auflagen, um Missbrauch zu verhindern.

4. Transparenz bei Nebenkosten

Mieter sollen künftig eine einfachere Nachvollziehbarkeit der Nebenkosten erhalten. Dies soll Streitigkeiten reduzieren und die Planungssicherheit erhöhen.

5. Steuerliche Anreize für Vermieter


Vermieter, die günstige Mieten anbieten, werden steuerlich begünstigt. Ziel ist es, preisgebundenen Wohnraum zu fördern und den Mietmarkt zu entlasten.

6. Schutz vor Obdachlosigkeit

Ein Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit wird umgesetzt. 
Die Schonfristzahlung (Härtefallregelung) wird ausgeweitet: Mieter können eine ordentliche Kündigung durch Nachzahlung rückgängig machen, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. 

7. Nationale Mietenberichterstattung


Eine bundesweite Berichterstattung soll Mietentwicklungen transparent machen und als Grundlage für zukünftige politische Maßnahmen dienen. 

Fazit für die Praxis

Die Reformen zeigen einen klaren Fokus auf Mieterschutz, kombinieren dies aber mit Anreizen für Vermieter, in Sanierungen zu investieren. Kritisch bleibt die Balance zwischen Regulierung und Marktfreiheit – insbesondere die Ausgestaltung der Bußgelder und die Praxistauglichkeit der Modernisierungsumlage werden entscheidend sein.