Als Vermieter kann es notwendig werden, das Mietverhältnis gegenüber dem Mieter zu kündigen. Doch Vorsicht: Eine Kündigung muss stets gut begründet und rechtssicher formuliert sein.

Es wird grundsätzlich zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung unterschieden. Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen. Diese kommt zum Beispiel in Betracht, wenn Sie Eigenbedarf anmelden möchten – etwa weil Sie selbst oder ein naher Angehöriger die Wohnung künftig selbst nutzen wollen. Die Kündigungsfristen sind oft von der Dauer des Mietverhältnisses abhängig und müssen unbedingt beachtet werden. Ein Fehler in der Fristberechnung kann die Kündigung unwirksam machen.

Im Gegensatz dazu ermöglicht die außerordentliche Kündigung eine fristlose Beendigung des Mietverhältnisses. Diese Art der Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig, der den Fortbestand des Mietverhältnisses unzumutbar macht. Typische Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind zahlungsrückständige Mieter, wiederholte Störungen des Hausfriedens oder eine unbefugte Untervermietung.