Jeder Ton ein Hammerschlag. Jeder Lichtstrahl ein Messerstich: Migräne ist weit mehr als nur Kopfschmerz. Betroffene leiden unter starken Schmerzattacken, Licht- und Geräuschempfindlichkeit sowie Übelkeit. In schweren Fällen führt die Erkrankung zu mehrtägigen Ausfällen im Berufs- und Privatleben. Entscheidend für die Anerkennung eines Grads der Behinderung (GdB) ist das Ausmaß der funktionellen Einschränkungen, nicht allein die Diagnose.
Wie hoch ist der GdB bei Migräne?
Nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (VMG) wird Migräne abhängig von Häufigkeit, Schwere und Behandlungsbedarf bewertet. Leichte Migräneanfälle ohne nennenswerte Einschränkungen rechtfertigen keinen GdB. Schwere, regelmäßig auftretende Anfälle mit deutlichen Beeinträchtigungen können jedoch einen GdB von 30 bis 50 begründen. Entscheidend ist, ob die Attacken trotz Therapie das tägliche Leben erheblich einschränken.
Was ist der Unterschied zwischen "leichten" und "schweren" Anfällen?
Für die GdB-Feststellung ist eine gründliche Dokumentation unerlässlich; am besten in einer Art "Tagebuch". Suchen Sie sich einen Mustervordruck, zum Beispiel den Kopfschmerzkalender der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG). Darin sollten Anfallshäufigkeit, Dauer, Schmerzstärke und Begleitsymptome über einen längeren Zeitraum, beispielsweise über mehrere Monate hinweg, festgehalten werden. Ergänzend sind ärztliche Atteste über Arbeitsunfähigkeit sowie Nachweise über medikamentöse und alternative Behandlungsversuche wichtig.
Lassen Sie sich nicht abwimmeln!
Anträge auf GdB wegen Migräne werden oft zu niedrig bewertet oder abgelehnt. Ein Widerspruch oder eine Klage kann sich lohnen. Ich unterstütze Sie dabei, die richtigen Argumente und Nachweise zusammenzustellen. Kontaktieren Sie mich, wenn Sie Probleme mit Ihrem GdB-Bescheid haben!
Eine Organisation, der Sie vertrauen können
Migräne und GdB: Wann besteht ein Anspruch auf Anerkennung?
2025/03/03

Marianne Schörnig
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