Ausreichendes Einkommen ist in der Regel eine Grundvoraussetzung für den deutschen Pass. Welche genaue Zahl jedoch hinter “ausreichend” steht, lässt der Gesetzgeber offen. Das liegt daran, dass die Umstände von Einürgerungswilligen ganz unterschiedlich sind. Pauschale Aussagen lassen sich kaum treffen. Sind Sie beispielsweise alleinstehend, müssen Sie nicht so viel Einkommen nachweisen können, wie mit einer Familie und zwei Kindern. Werfen wir einen Blick darauf, welche Faktoren beim Thema Einkommen eine Rolle spielen.

Einkommen: Deshalb ist es bei Einbürgerung so wichtig

Möchten Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen, verlangt der Gesetzgeber von Ihnen in aller Regel, dass Sie eigenständig für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Das bedeutet, dass Sie über genügend Einkommen verfügen müssen, um zum Beispiel:

  • sich ausreichend Wohnraum leisten zu können,
  • die Bedarfe des täglichen Lebens wie Lebensmittel zu decken,
  • gegebenenfalls aufgenommene Kredite zu tilgen und/oder
  • im Falle von Krankheit ausreichend abgesichert zu sein.

Dabei zählt für die Einbürgerungsbehörde nicht nur der Stand heute. Es wird auch eine Zukunfts-Prognose getroffen. Mittels einer Schätzung prüft die Behörde, inwiefern Sie und gegebenenfalls Ihre Familienangehörigen auch in Zukunft abgesichert sind. Der Bezug von Sozialleistungen wie das Bürgergeld oder Sozialhilfe soll nach Möglichkeit ausgeschlossen werden. Nur in Ausnahmefällen wird eine finanzielle Abhängigkeit vom Staat toleriert.

Dabei fällt unter Einkommen aber nicht nur Geld, das Sie als Arbeitslohn erhalten. Auch andere Zahlungen werden eingerechnet.

Lohn, Unterhalt, Kindergeld: Was als Einkommen zählt

Als Einkommen berücksichtigt der Gesetzgeber zum einen Geld, das Sie selbst erwirtschaften – darunter fallen in erster Linie Arbeitslohn oder Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit. Zum anderen werden finanzielle Mittel angerechnet, die Sie in Zusammenhang mit bestimmten Verpflichtungen oder in gewissen Situationen erhalten. Um Beispiele zu nennen:

  • Unterhalts- und Rentenzahlungen
  • Kindergeld
  • Elterngeld
  • Wohngeld

Wichtig dabei zu wissen, ist: Auch wenn es sich zum Beispiel bei Kinder- oder Wohngeld um staatliche Leistungen handelt, werden diese bei der Beurteilung für die Unterhaltssicherung durch die Einbürgerungsbehörde nicht berücksichtigt. 

Ebenso wenig wirkt sich der Bezug von Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld negativ auf Ihren Einbürgerungsantrag aus. Entscheidend ist hier eine positive Prognose. Geht die Behörde davon aus, dass Sie in naher Zukunft eine neue Anstellung finden beziehungsweise Ihre Kurzarbeit endet, stehen derartige Leistungen Ihrem deutschen Pass nicht im Wege.

Bedarfsgemeinschaft: Für wen muss das Einkommen reichen?

Je nach Ihrem Familienstand muss Ihr Einkommen nicht nur für Ihren eigenen Lebensunterhalt ausreichen, sondern auch für den von weiteren Familienmitgliedern. Hierbei kommt der Begriff “Bedarfsgemeinschaft” zum Tragen. Eine Bedarfsgemeinschaft können entweder Sie alleine bilden. Oder aber sie besteht aus mehreren Personen, die in einem Haushalt zusammenleben, sich gegenseitig (finanziell) unterstützen und Verantwortung füreinander übernehmen. 

In der Regel besteht eine Bedarfsgemeinschaft aus allen Mitgliedern, die zusammen einen Haushalt führen. Das sind insbesondere:

  • Eheleute, eingetragene Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen oder
  • Paare, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben sowie
  • Kinder unter 25 Jahre.

Reicht das Einkommen? So finden Sie es heraus!

Wie bereits erwähnt: Eine generelle Angabe dazu, wie viel ausreichendes Einkommen ist, werden Sie nicht finden. Zur groben Orientierung können Sie jedoch das Existenzminimum heranziehen, an dem sich auch das Bürgergeld oder die Sozialhilfe orientiert. Aktuell liegen die Sätze bei:

Bedarfsstufe Bürgergeld-EmpfängerRegelsatz
Alleinstehende/Alleinerziehende563 EUR
Leistungsberechtigte Erwachsene innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
506 EUR
Junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren im Haushalt der Eltern
451 EUR
Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren
471 EUR
Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 13 Jahren
390 EUR
Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren
357 EUR

Liegen Sie mit Ihrem Einkommen unter den geltenden Beträgen, können Sie davon ausgehen, dass Sie über keine ausreichenden finanziellen Mittel für Ihre Einbürgerung verfügen.

Um ganz sicher zu sein, empfiehlt sich jedoch eine anwaltliche Einschätzung. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Ausländerrecht kennt die Maßstäbe, die die Behörden bei einer Einbürgerung ansetzen und weiß auch, wann gegebenenfalls abweichende Regelungen gelten. 

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie neben dem Mindesteinkommen auch alle weiteren Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, kann sich ein Blick auf unseren Prüfer lohnen. In nur wenigen Minuten erhalten Sie Ihr Testergebnis. Die Benutzung ist vollkommen kostenlos.