Zum 1. Januar 2025 trat eine bedeutende Änderung in Kraft: Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt auf 12,82 Euro pro Stunde. Diese Erhöhung betrifft zahlreiche Arbeitnehmer und stellt Arbeitgeber vor neue Herausforderungen. In diesem Rechtstipp erfahren Sie, was sich konkret ändert und welche Regelungen Sie beachten sollten.

1. Erhöhung des Mindestlohns ab 2025

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde. Diese Anpassung erfolgte im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung durch die Mindestlohnkommission, die alle zwei Jahre eine Neubewertung vornimmt. Ziel der Erhöhung ist es, sicherzustellen, dass der Mindestlohn an die allgemeine Einkommensentwicklung und steigende Lebenshaltungskosten angepasst wird.

2. Wer ist vom Mindestlohn betroffen?

Grundsätzlich gilt der gesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmer. Es gibt jedoch einige Ausnahmen:

  • Auszubildende, Praktikanten und Ehrenamtliche: Personen in diesen Gruppen sind vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen, sofern ihre Tätigkeit nicht als reguläres Arbeitsverhältnis gilt.

  • Junge Arbeitnehmer unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung: Diese Gruppe ist ebenfalls nicht anspruchsberechtigt, um den Anreiz zur Aufnahme einer Berufsausbildung zu erhöhen.

  • Langzeitarbeitslose: Anders als in früheren Regelungen haben Langzeitarbeitslose mittlerweile ab Beginn ihrer Beschäftigung Anspruch auf den vollen Mindestlohn.

3. Auswirkungen auf Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer bedeutet die Erhöhung des Mindestlohns eine direkte Gehaltssteigerung, sofern ihr bisheriges Gehalt darunter lag. Besonders betroffen sind Beschäftigte in Branchen mit traditionell niedrigeren Löhnen, wie:

  • Einzelhandel

  • Gastronomie

  • Pflege

  • Reinigung

Arbeitnehmer sollten jedoch beachten, dass sich ihr Gehalt nur dann erhöht, wenn es bislang unter dem neuen Mindestlohn lag. Bestehende tarifliche oder vertragliche Vereinbarungen, die bereits höhere Löhne vorsehen, bleiben unberührt.

4. Auswirkungen auf Arbeitgeber

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Löhne ihrer Mitarbeiter, die bisher weniger als 12,82 Euro pro Stunde erhalten haben, rechtzeitig angepasst werden. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, in denen viele Arbeitnehmer mit Mindestlohn beschäftigt sind.

Es ist ratsam, rechtzeitig die Lohnbuchhaltung sowie bestehende Arbeitsverträge zu überprüfen und anzupassen. Eine fehlerhafte Umsetzung kann zu Sanktionen führen, darunter:

  • Nachforderungen von Lohnzahlungen

  • Bußgelder von bis zu 500.000 Euro bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz

5. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen

Mit der Erhöhung des Mindestlohns steigen auch die Sozialversicherungsbeiträge, da diese prozentual vom Bruttolohn berechnet werden. Dies bedeutet höhere Kosten für Arbeitgeber und auch für Arbeitnehmer. Zudem kann sich eine höhere Lohnsteuerbelastung ergeben.

Arbeitgeber sollten daher sicherstellen, dass ihre Lohnabrechnungssysteme aktualisiert werden, um die korrekten Beiträge zu berechnen und gesetzeskonform abzubilden.

6. Was tun bei Verstößen gegen den Mindestlohn?

Arbeitnehmer, die den gesetzlichen Mindestlohn nicht erhalten, haben verschiedene Möglichkeiten, sich zu wehren:

  • Zentrale Prüfstelle für Arbeitszeit (Zollbehörden): Diese ist für die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns zuständig.

  • Deutsche Rentenversicherung: Sie überprüft bei Betriebsprüfungen ebenfalls die korrekte Zahlung des Mindestlohns.

  • Arbeitsgerichtliche Klage: Arbeitnehmer können ausstehende Lohnzahlungen gerichtlich einfordern.

Arbeitgeber sollten sich bewusst sein, dass Verstöße gegen das Mindestlohngesetz erhebliche Strafen nach sich ziehen können.

7. Fazit: Was bedeutet die Mindestlohnerhöhung für Sie?

Die Anhebung des Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Einkommenssituation von Geringverdienern. Während Arbeitnehmer von einer direkten Gehaltserhöhung profitieren, müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass sie die neuen Vorschriften ordnungsgemäß umsetzen.

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sollten frühzeitig ihre Verträge und Lohnabrechnungen überprüfen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Bei Unsicherheiten oder spezifischen Fragen wenden Sie sich gerne an uns!