Schönheitsoperationen im Ausland – günstiger Preis, teure Folgen?
Immer mehr Menschen aus Deutschland entscheiden sich für ästhetisch-plastische Eingriffe im Ausland – insbesondere in der Türkei. Dort locken moderne Kliniken, vermeintlich renommierte Chirurgen, deutschsprachige Betreuung und vor allem: deutlich geringere Preise als in Deutschland. Doch nicht immer verläuft der Eingriff erfolgreich. Wenn das Ergebnis nicht zufriedenstellend ist oder es zu Komplikationen kommt, stehen Patient:innen häufig vor großen Herausforderungen – sowohl medizinisch als auch rechtlich.
Typische Probleme nach Auslandsbehandlungen
In meiner täglichen Praxis als deutsch-türkische Rechtsanwältin betreue ich zahlreiche Mandant:innen, die sich nach einer Schönheitsoperation in der Türkei an mich wenden. Die häufigsten Beschwerden und Komplikationen sind:
Schiefgelaufene Nasen-OPs, Facelifts oder Brustvergrößerungen
Unzureichende Hygiene- oder Sicherheitsstandards in der Klinik
Unerwartete Zusatzkosten vor Ort oder mangelhafte Aufklärung
Ausbleibende oder mangelhafte Nachsorge
Vernarbungen, Deformationen oder Infektionen
Psychische Belastungen nach der OP, bis hin zu Traumafolgestörungen
Oft fehlt nach der Rückkehr nach Deutschland ein Ansprechpartner – sowohl medizinisch als auch juristisch.
Habe ich als Patient:in überhaupt Ansprüche?
Ja – auch wenn die Operation im Ausland stattgefunden hat, bestehen in vielen Fällen rechtliche Ansprüche.
Die Durchsetzung ist komplexer, aber möglich – insbesondere mit fundierten Kenntnissen des ausländischen (hier: türkischen) Arzthaftungsrechts.
Folgende Ansprüche können je nach Einzelfall bestehen:
Schadensersatz (z. B. für Nachbehandlungen, Reisekosten oder Verdienstausfall)
Schmerzensgeld für physische oder psychische Beeinträchtigungen
Rückerstattung von Behandlungskosten, wenn ein Behandlungsfehler nachweisbar ist
Vertragliche Ansprüche gegen Vermittlungsagenturen, die Reise und OP organisiert haben
Die Durchsetzung kann entweder direkt in der Türkei oder – je nach Vertragsgestaltung – unter Umständen auch vor deutschen Gerichten erfolgen. Wichtig ist hier eine frühzeitige juristische Einschätzung.
Worauf Sie unbedingt achten sollten:
Sammeln Sie alle Unterlagen: Behandlungsverträge, E-Mails, OP-Berichte, Fotos (vorher/nachher), Reiseunterlagen etc.
Notieren Sie Namen, Adressen und Details der Klinik, Ärzt:innen oder Vermittler.
Holen Sie ein medizinisches Gutachten ein, falls das Ergebnis nicht dem Behandlungsziel entspricht.
Dokumentieren Sie Ihre Beschwerden und den Verlauf schriftlich.
Suchen Sie frühzeitig rechtlichen Beistand – am besten mit Kenntnissen des türkischen und deutschen Rechts.
Warum Sie bei uns in den richtigen Händen sind
Als Rechtsanwältin mit Zulassung in Deutschland und in der Türkei sowie mit Standorten in Köln und Istanbul berate ich Sie fundiert und zweisprachig zu Ihrer individuellen Situation. Unsere Kanzlei ist auf grenzüberschreitende Arzthaftung und internationale Patientenrechte spezialisiert.
Wir kennen die gerichtliche Praxis in der Türkei, das Verhalten dortiger Versicherungen und vertreten Ihre Interessen effizient, durchsetzungsstark und empathisch – auch wenn Sie sich nach der OP hilflos oder entmutigt fühlen.
Fazit: Lassen Sie Ihre Rechte nicht unbeachtet
Auch im Ausland sind Behandlungen nicht rechtsfrei. Ein Behandlungsfehler oder ein unzureichendes Aufklärungsgespräch kann zu echten Haftungsansprüchen führen – mit realistischen Chancen auf Erfolg. Wichtig ist es, nicht zu zögern, sondern frühzeitig aktiv zu werden.
Ich berate Sie gerne – unverbindlich im Erstgespräch – zu Ihren Optionen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin über mein anwalt.de-Profil oder direkt über unsere Kanzleiwebseite.