Heutzutage nutzen viele die Möglichkeit und fahren einen Dienstwagen. Doch was passiert wenn man damit geblitzt wird, weil man zu schnell war, eine rote Ampel überfahren hat oder den nötigen Abstand nicht eingehalten hat?
Schnell flattert dann ein entsprechender Anhörungsbogen in den Briefkasten des Arbeitgebers. Als Betroffener fragt man sich jetzt, was man tun kann, um vor allem die unliebsamen Punkte in Flensburg zu vermeiden.
Zunächst einmal sollten Sie Ihren Arbeitgeber bzw. die zuständige Bürokraft die die Bearbeitung der Eingangspost übernimmt über den Vorfall informieren, sofern Sie das rote Blitzlicht wahrgenommen oder den Blitzer sonst bemerkt haben.
Bitten Sie Ihren Ansprechpartner, Sie zu informieren wenn ein Zeugenfragebogen eingeht. Ihr Rechtsbeistand kann dann wiederum prüfen, ob Ihre Firma diesen überhaupt beantworten muss.
Sollte Ihre Firma bzw. Ihr Arbeitgeber darauf bestehen, den Zeugenfragebogen zu beantworten, um z. B. Fahrerermittlungen in der Firma vor Ort zu vermeiden oder eine drohende Fahrtenbuchauflage abzuwenden, bitten Sie Ihren Ansprechpartner einige wichtige Dinge zu beachten:
- unter "Angaben zur Person" nur die Pflichtangaben zur Person bzw. Firma ausfüllen
- unter "Angaben zur Person des Fahrzeugführers" keinesfalls ankreuzen, wer Fahrzeugführer zur Tatzeit war, sondern ankreuzen, an wen das Fahrzeug zur Tatzeit überlassen war sowie die Anschrift dieser Person mitteilen
So kommt Ihr Ansprechpartner eventuellen Beantwortungspflichten nach, stellt aber gleichzeitig sicher, dass Ihnen im späteren Bußgeldverfahren keine Verteidigungsmöglichkeiten abgeschnitten werden.
Am besten wenden Sie sich frühestmöglich, also nach dem geblitzt werden an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Gerne stehe ich Ihnen für Fragen oder eine Ersteinschätzung zur Verfügung.