als erfahrene Markenrechtsanwältin möchte ich Sie auf einige wichtige Fallstricke bei der Markenanmeldung aufmerksam machen, die für Ihr mittelständisches Unternehmen von Bedeutung sein können:
Mangelnde Vorrecherche
Ein häufiger Fehler ist die unzureichende Markenrecherche vor der Anmeldung. Dies kann dazu führen, dass Sie eine Marke wählen, die bereits von einem anderen Unternehmen registriert wurde, oder zu dem bereits registrierten Zeichen sehr verwechslungsfähig ist. Um Konflikte zu vermeiden, ist eine gründliche Recherche in den Datenbanken der Markenämter sowie anderen relevanten Quellen unerlässlich.
Freihaltebedürftige beschreibende Begriffe
Ein Kennzeichen, welches die Ware oder Dienstleistung, für die sie eingetragen werden soll lediglich beschreibt, kann zur Ablehnung führen. Damit sind auch die bereits gezahlten Gebühren aufgebraucht, diese werden nicht erstattet, obwohl die Marke nicht eingetragen wird. Es ist wichtig, den Markennamen möglichst fantasievoll zu gestalten.
Fehler im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ist entscheidend für den Schutzumfang Ihrer Marke. Ein häufiger Fehler ist die Nennung von zu wenigen oder nur oberflächlichen Begriffen und/oder Klassen. Dies kann bei späteren Konflikten problematisch werden, da eine nachträgliche Erweiterung nicht möglich ist.
Vernachlässigung der Klasse 35
Besonders bei Firmenmarken wird oft vergessen, die Klasse 35 (Werbung, Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, Büroarbeiten) mit anzumelden. Dies kann den Schutzumfang Ihrer Marke erheblich einschränken3.
Fehlende internationale Perspektive
Selbst wenn Sie zunächst nur eine deutsche Marke anmelden, sollten Sie prüfen, ob Ihre Wunschmarke auch in anderen Sprachen funktioniert. Dies ist wichtig für eine mögliche zukünftige internationale Expansion. Mittlerweile werden die häufigsten Markenanmeldungen beim europäischen Markenamt (EUIPO) durchgeführt.
Beschreibende Bezeichnungen Logo
Vermeiden Sie rein beschreibende Bezeichnungen für Ihre Produkte oder Dienstleistungen, wie oben bereits erwähnt. Diese werden vom Markenamt in der Regel zurückgewiesen. In solchen Fällen kann eine Wort-/Bildmarke eine Alternative sein, auch wenn deren Schutz begrenzter ist. Hierzu ist die grafische Ausgestaltung eines fantasievollen Logos notwendig. Einfache Linien oder beschreibende Bilder sind hierfür nicht ausreichend.
Vernachlässigung der Markenüberwachung
Nach der erfolgreichen Anmeldung ist es wichtig, die Markenrechte aktiv zu schützen und aufrechtzuerhalten. Dies beinhaltet die regelmäßige Zahlung von Verlängerungsgebühren und die Überwachung möglicher Verletzungen durch Dritte.
Empfehlung
Um diese und weitere Fallstricke zu vermeiden, empfehle ich Ihnen, sich bei der Markenanmeldung von einem erfahrenen Markenanwalt beraten zu lassen. Dies stellt sicher, dass Ihr Antrag ordnungsgemäß ausgefüllt ist und Ihre Marke rechtlich eintragungs- und schutzfähig ist.
Gerne stehe ich Ihnen für eine ausführliche Beratung zur Verfügung, um Ihre Markenrechte optimal zu schützen und Ihr Unternehmen für zukünftiges Wachstum zu positionieren. Ich bin seit 15 Jahren Fachanwältin im Bereich Markenanmeldung, melden Sie sich mit Fragen gern jederzeit bei mir.