Nach unserer Hochzeit gehört uns alles automatisch zusammen?
Diese Annahme ist nicht korrekt. In Deutschland gilt ohne Ehevertrag die sogenannte „Zugewinngemeinschaft“. Das bedeutet, dass das Vermögen, das jeder Partner in die Ehe einbringt, auch nach der Heirat ihm allein gehört. Dies umfasst sowohl Vermögenswerte, die vor der Ehe erworben wurden, als auch solche, die während der Ehe allein angeschafft, geerbt oder geschenkt wurden. Selbst im Falle einer Scheidung bleibt dieses Vermögen im Alleineigentum des jeweiligen Partners.
Es ist wichtig zu verstehen, dass nur das Vermögen, das während der Ehe gemeinsam erworben wurde, beiden Partnern gehört. Dies kann beispielsweise durch gemeinsame Investitionen, den Kauf eines Hauses oder andere gemeinsame finanzielle Entscheidungen geschehen. Im Falle einer Scheidung wird das während der Ehe erworbene Vermögen im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt. Das bedeutet, dass der Wertzuwachs, den jeder Partner während der Ehe erzielt hat, ausgeglichen wird.
Wenn Sie also vermuten, Ansprüche im Zugewinn zu haben oder Probleme bei der Hausrataufteilung auftreten, ist es ratsam, sich rechtzeitig beraten zu lassen. Eine fundierte rechtliche Beratung kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche zu klären und Ihre Rechte zu wahren. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie in dieser wichtigen Angelegenheit zu unterstützen. Kontaktieren Sie mich, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Gemeinsam können wir Ihre Situation analysieren und die besten Schritte für Ihre rechtlichen Belange festlegen. Es ist entscheidend, gut informiert und vorbereitet zu sein, um im Falle einer Trennung oder Scheidung die eigenen Interessen zu schützen.
Samantha Wesner Tel.: 03362 / 888 95 22
www.kanzlei-wesner.de