1. Typische Problemfälle rund um Nachlassverbindlichkeiten
Bei Erbfällen stellt sich häufig die Frage: Welche Schulden und Belastungen des Erblassers darf ich in voller Höhe als Nachlassverbindlichkeiten geltend machen und so meine erbschaftsteuerliche Belastung reduzieren? In der Praxis erleben Erben immer wieder, dass das Finanzamt bestimmte Schulden nicht anerkennt oder auf strikte Formalien verweist. Das kann schnell zu deutlich höheren Steuerforderungen führen, als ursprünglich angenommen.
2. Vom Erblasser „herrührend“ – wo Behörden oft genauer hinschauen
- Steuerschulden des Erblassers: Hinterzogene oder fehlerhaft festgesetzte Beträge werden nicht automatisch in voller Höhe als Nachlassverbindlichkeiten anerkannt. Entscheidend ist, ob im Zeitpunkt des Erbfalls eine wirtschaftliche Belastung tatsächlich bestand.
- Pflege- und Dienstleistungsverträge: Viele Angehörige haben den Erblasser über Jahre versorgt. Ohne klaren, zivilrechtlich wirksamen Vertrag lassen sich die erbrachten Leistungen nachträglich häufig nicht als Verbindlichkeiten ansetzen.
- Latente Ertragsteuerbelastung: Ob noch nicht vereinnahmte Gewinne oder erst nach dem Tod zufließende Kapitalerträge – sofern die Steuerpflicht erst in Ihrer Person entsteht, erkennt das Finanzamt diese oft nicht als Erblasserschulden an.
3. Formale Hürden und Fristen – wo es besonders schnell brenzlig wird
- Fälligkeit und „wirtschaftliche Last“: Selbst bei eindeutigen Schulden kann die Behörde argumentieren, dass diese noch nicht „fällig“ waren und Ihnen daher keine tatsächliche Belastung im Erbfall entstand.
- Verträge und Vereinbarungen: Oft fehlen im Erbfall eindeutige Klauseln, die den Erben zum Schuldner machen. Wer die Schuld nur „dinglich“ übernimmt, ohne persönlich zu haften, muss mit Ablehnungen rechnen.
4. Wie eine fundierte Rechtsvertretung weiterhilft
Wenn das Finanzamt bestimmte Nachlassverbindlichkeiten nicht anerkennt oder den Erbfall besonders streng prüft, hilft eine spezialisierte Begleitung dabei,
- die Rechtslage klar zu analysieren (z. B. ob vertragliche Vereinbarungen rechtssicher getroffen wurden),
- Nachweise über die wirtschaftliche Belastung zu erbringen und
- Fristen und Formalien einzuhalten, sodass Ihr Anspruch auf Abzug von Verbindlichkeiten nicht ungenutzt verstreicht.
5. Mein Service für Sie im Streitfall
- Ausführliche Prüfung aller relevanten Unterlagen wie Testamente, Schenkungs- oder Pflegeverträge, um Optimierungspotenziale aufzudecken.
- Kommunikation mit dem Finanzamt: von der Einreichung erforderlicher Nachweise bis hin zur Vertretung in Einspruchs- oder Klageverfahren.
- Gestaltung individueller Lösungen in komplexen Fällen (z. B. Darlehen, Grundpfandrechte, „Berliner Testament“ mit Vermächtnisanordnungen).
Fazit
Schon bei der Frage, was als echte Nachlassverbindlichkeit abziehbar ist, kann es zu großen Unklarheiten kommen. Das Finanzamt verfolgt hier eine strenge Linie und lehnt etliche Positionen ab, sofern kein einwandfreier Nachweis oder keine „wirtschaftliche Last“ vorliegt. Mit kompetenter anwaltlicher Unterstützung lässt sich jedoch häufig erreichen, dass legitime Verbindlichkeiten anerkannt werden und Sie so eine höhere Steuerbelastung vermeiden.