Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 3. April 2025; Az. 2 AZR 156/24
Vorinstanz: Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 22. April 2024, Az. 2 Sa 88/23
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer aktuellen Entscheidung einen wichtigen Aspekt des Kündigungsschutzes für schwangere Arbeitnehmerinnen klargestellt.
Wenn eine schwangere Mitarbeiterin erst nach Ablauf der regulären Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage von ihrer Schwangerschaft erfährt, ist es möglich, dass ihre Klage auch noch nachträglich zugelassen wird. Entscheidend hierfür ist die ärztliche Bestätigung der Schwangerschaft.
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