Narkolepsie mit Kataplexien nach Schweinegrippeimpfung durch Sachverständigen auch ohne Nachweis des Hypokretinwerts im März 2025 als Impfschaden bestätigt


Der Sachverständige - ein ausgewiesener Facharzt und Spezialist auf dem Gebiet der Neurologie und Schlafmedizin - führt aus, dass ein neurologischer Befund eines Liquors mit erniedrigtem Hypokretin hilfreich gewesen wäre, um die Erkrankung „Narkolepsie“ zu diagnostizieren, jedoch die Schlaflabor-Diagnostik vorliegend ausreichend war. Die syndromale Erkrankung ist durch exzessive Tagesschläfrigkeit, Einschlafattacken und entsprechend kurze Einschlaflatenzen gekennzeichnet. Der Schlaflabordiagnostik wird ein besonders hoher Stellenwert zur Feststellung der Erkrankung eingeräumt. Vorliegend wurde sogar eine massiv verkürzte Schlaflatenz festgestellt und ein hoch pathologischen Wert für Schläfrigkeit in der Selbst-Beurteilungsskala der Epworth Schläfrigkeitsskala (ESS).


Irrtümlich werden immer wieder von fachfremden Gutachtern und auch von den Versorgungsämtern selbst sogenannte „Brückensymptome“ zwischen erfolgter Schweinegrippeimpfung und Erkrankung gefordert. „Brückensymptome“ sind jedoch bei der Erkrankung „Narkolepsie“ nicht üblich.


So hat der Gutachter den Kausalzusammenhang zwischen der im November 2009 erfolgten Schweinegrippeimpfung und dem Eintritt der ersten Symptome von exzessiver Tagesschläfrigkeit im Februar 2010 als hochwahrscheinlich bewertet. Bereits ab Februar 2010 sind starke Müdigkeit und Schläfrigkeit aufgetreten. Die Diagnosestellung erfolgte erst 2016. Der Sachverständige begründet seine Feststellung mit der mittlerweile vorliegenden internationalen Literatur, dem zeitlichen Zusammenhang und der diagnostischen Herleitung aus den Schlaflaborbefunden.