Manche Landwirte haben Probleme mit vernässten Feldern. Pflanzen gedeihen nicht mehr oder gehen gar ein. Eine Bewirtschaftung der Felder mit Großgeräten ist kaum noch möglich, weil diese im Morast stecken bleiben.
1. Ursachen klären
Sie fragen sich dann, woran das liegt. Häufig bringen sie dann in Erfahrung, dass in einem nahe gelegenen Gewässer sogenannte Renaturierungsmaßnahmen stattgefunden haben. Zahlreiche Wasser- und Bodenverbände sehen sich zu solchen Renaturierungsmaßnahmen verpflichtet und verweisen dazu auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie. Sie übersehen dabei aber, dass die EU-Wasserrahmenrichtlinie die Renaturierung nicht voraussetzungslos fordert, sondern nur dort, wo es geht.
2. Verlangsamung der Fließgeschwindigkeit als Ursache steigender Wasserstände
Renaturierungsmaßnahmen gehen regelmäßig mit einer Verlangsamung der Fließgeschwindigkeit der Gewässer einher. Dies führt zu steigenden Gewässerständen in den betroffenen Flüssen und Seen. Aufgrund der Druckverhältnisse im Boden steigt dann das Grundwasser in einem kegelförmigen Trichter um das Gewässer herum. Soweit sich dort Felder befinden, treten hier vermehrt Vernässungserscheinungen auf und machen der Landwirtschaft das Leben schwer.
3. Fand das geforderte Planfeststellungsverfahren statt?
In einem solchen Fall ist qualifizierter Rechtsrat überaus wichtig. Es ist dann zu hinterfragen, wie die Renaturierung tatsächlich abgelaufen ist. Gibt es nur einen entsprechenden Beschluss des Wasserverbandes oder wurde das vom Gesetzgeber geforderte wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren durchgeführt? Es ist festzustellen, dass zahlreiche Renaturierungsmaßnahmen ohne die vom Gesetzgeber geforderte Planfeststellung durchgeführt werden. Die Wasserverbände regieren insoweit manchmal selbstherrlich und entscheiden mittelbar auch über das Wohl und Wehe der Landwirtschaft.
4. Rechtzeitig Belange vorbringen
Betroffene Landwirte sollten sich frühzeitig einbringen und, wenn Planfeststellungsverfahren im Gange sind, rechtzeitig auf ihre Belange hinweisen. Sollte der Planfeststellungsbeschluss dann ohne Berücksichtigung ihrer Belange gefasst werden, ist verwaltungsrechtlicher Rechtsschutz möglich, dies allerdings nur innerhalb bestimmter Fristen. Außerdem stellen sich gegebenenfalls Fragen nach Schadenersatzansprüchen, die in Fällen fehlerhafter Gewässerbewirtschaftung nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung angenommen werden.
Soweit Sie mit derartigen Problemen konfrontiert sind, können Sie den Unterzeichner gerne kontaktieren. Dieser wird mit Ihnen eine Strategie festlegen, um Ihre Ansprüche möglichst wirksam durchzusetzen.