Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21. Februar 2022 – VI a ZR 8/21 und VI a ZR 57/21
Anspruch nach § 852 Abs. 1 BGB beim Erwerb eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Neuwagen bejaht!
Die Verjährung beträgt 10 Jahre!
Käufer, die vom sog. Dieselskandal betroffen sind und einen Neuwagen erworben haben, und deren Anspruch nach § 826 BGB verjährt sind, haben einen Anspruch gegen den Hersteller aus § 852 Satz 1 BGB („Restschadensersatz“).
Eine Anmeldung zur Musterfeststellungsklage ist keine Voraussetzung für den Restschadensersatzanspruch.
Der Käufer kann den Kaufpreis nach Abzug der Nutzungsentschädigung und Gewinnmarge Zug-um-Zug gegen Übereignung des Fahrzeuges geltend machen. Die gefahrenen Kilometer muss sich der Käufer anrechnen lassen. Alternativ kann der Käufer einen Schadensersatzanspruch geltend machen und das Fahrzeug behalten.
Zudem hat der EUGH mit Urteil vom 17. Dezember 2020; C-693/18 entschieden, dass die Abgas-Software in Dieselwagen illegal.
Wenn Sie ein Dieselfahrzeug (Neuwagen), Baujahr 2014 – 2020 (Baureihe EA 189, EA 288 ), unter anderem VW, Audi Skoda und Seat erworben haben und Ihre Ansprüche überprüfen lassen möchten, wenden Sie sich gerne an uns.
Ihre Anwälte!