Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die neue Düsseldorfer Tabelle für 2025 veröffentlicht, die erneut als zentrale Orientierungshilfe bei der Berechnung von Kindesunterhalt dient. Dabei wurden die Bedarfssätze für minderjährige und volljährige Kinder im Vergleich zur Tabelle 2024 leicht erhöht. Diese Anpassung spiegelt den zunehmenden Bedarf wider und soll sicherstellen, dass auch Kinder weiterhin angemessen unterstützt werden.
Die Düsseldorfer Tabelle gibt je nach Einkommensgruppe und Alter des Kindes an, welcher Unterhaltsbetrag gezahlt werden sollte. Sie hat keine Gesetzeskraft, wird jedoch in der Praxis von Gerichten in ganz Deutschland herangezogen.