Ab dem 3. April 2025 tritt in Spanien eine weitreichende Reform des Zivilverfahrensrechts in Kraft. Die Verabschiedung der Ley Organica 1/2025 führt in zahlreichen zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten zu der neuen Voraussetzung, dass zunächst ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung durchgeführt werden muss, bevor eine Klage bei Gericht eingereicht werden kann.
Die Reform verfolgt das Ziel, das Justizsystem zu entlasten, Verfahren zu beschleunigen und eine einvernehmliche Lösung von Konflikten zwischen den Parteien zu fördern. Im Gesetz sind alternative Streitbeilegungsmethoden wie Mediation, Schlichtung oder Vergleichsverhandlungen vorgesehen, welche eine effiziente und kostengünstige Streitbeilegung ermöglichen sollen.
In den betroffenen Fällen müssen die Parteien nachweisen, zuvor einen ernsthaften Versuch unternommen zu haben, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Andernfalls kann eine Klage vom Gericht als unzulässig abgewiesen werden. Die rechtliche Neuerung betrifft insbesondere zivilrechtliche Streitigkeiten ohne besondere Schutzinteressen und ohne unmittelbaren Eilbedarf. Eine Ausnahme von der Verpflichtung gibt es bei bestimmten Fallgruppen, wie beispielsweise bei Verfahren mit Beteiligung Schutzbedürftiger, Verfahren zum zivilgerichtlichen Schutz der Grundrechte oder bei einstweiligem Rechtsschutz.
Die Durchführung der alternativen Streitbeilegung kann durch einen externen Mediator oder durch unmittelbare Vergleichsbemühungen des Anwalts erfolgen. Die Konsultation eines zertifizierten Mediators ist jedoch bei komplexen Streitigkeiten oder wenn keine direkten Verhandlungen möglich sind, vorgeschrieben. In beiden Fällen ist eine ausführliche Dokumentierung der Verhandlungen notwendig, um die eventuelle Unmöglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung vor Gericht nachweisen zu können.
Das Verfahren kann sowohl in physischer Form als auch digital erfolgen. Die Nutzung von Online-Plattformen und digitalen Tools wird von der spanischen Justiz gefördert, um den Zugang zum Recht zu erleichtern.
Die Reform stärkt in Spanien die Rolle alternativer Streitbeilegung und bedeutet einen Paradigmenwechsel im spanischen Zivilprozess. In einer Vielzahl von Fällen ist der Gang vor Gericht nicht mehr der erste, sondern der letzte Schritt.
Eine Organisation, der Sie vertrauen können
Neue gesetzliche Pflicht zur alternativen Streitbeilegung in Spanien
2025/04/07

Dr. Dominic John Patrick Porta
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Porta & Associates
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