Die Ferienvermietung auf Ibiza hat in den letzten Jahren einen regelrechten „Boom“ erlebt. Die größere Nachfrage ist auf den gestiegenen Anteil an Touristen zurückzuführen, die ein Ferienhaus einem Hotel vorziehen. Andererseits ist auch die Zahl der für die Ferienvermietung verfügbaren Häuser gestiegen, da Immobilienkäufer planen, diese zusätzlichen Einnahmen zur Deckung der Betriebskosten ihrer Immobilie zu verwenden.

Im Jahr 2012 führte das Balearische Tourismusgesetz (Ley 8/2012) erstmals strenge Vorschriften für die Ferienvermietung ein. Wer nach 2012 einen Neuantrag auf Ferienvermietung stellen wollte, musste ein bürokratisches Verfahren durchlaufen und zudem auch noch für die von ihm angebotenen Betten eine Gebühr bezahlen. Für diejenigen Immobilieneigentümer, die in von 2012 bis 2022 eine Lizenz zu Ferienvermietung erhielten, bedeutete das im Falle eines Verkaufs der Immobilie eine Wertsteigerung, da die Lizenz mit der Immobilie auf den Käufer übertragen werden kann.

Im Februar 2022 wurde die Neubeantragung von Ferienvermietungen für vier Jahre ausgesetzt. Bis 2026 soll geprüft werden, wie viele touristische Übernachtungsplätze angeboten werden können, ohne dass die Insel überlastet wird. Die bereits vom Inselrat (Consell Insular) vergebenen Lizenzen bleiben jedoch grundsätzlich erhalten.

Seit dem Jahreswechsel gibt es nunmehr neue Vorschriften, auf die sich die Immobilieneigentümer mit Ferienvermietungslizenz einstellen müssen: Am 2. Januar 2025 ist ein spanienweites Einheitsregister („Registro Unico“) für Kurzzeitvermietung in Kraft getreten. Die Eintragung ist ab dem 1. Juli 2025 für alle Eigentümer von Ferienimmobilien verpflichtend. Spanien setzt damit als eines der ersten Länder in der EU eine europäische Verordnung um, die die Mitgliedsstaaten verpflichtet, ein Informationssystem für Kurzzeitvermietungen einzurichten. Diese neue Verordnung verpflichtet die Vermieter, eine Registrierungsnummer für die vermietete Immobilie über das zentrale Grundbuchamt online zu beantragen (www.registradores.org) und im zuständigen Grundbuchamt von Ibiza eintragen zu lassen. Außerdem müssen die Hauseigentümer allen von ihnen genutzten Online-Plattformen über die Registrierungsnummer informieren. Die Verordnung gilt für touristische und saisonale Vermietungen, sowie Vermietungen von Zimmern, die eine kurzfristige Unterbringung ermöglichen und eine finanzielle Vergütung beinhalten, sofern sie über Online-Transaktionsplattformen angeboten werden.

Des Weiteren ist am 2. Dezember 2024 ein Gesetzesdekret aus dem Jahr 2021 in Kraft getreten, wonach alle Ferienvermieter in Spanien verpflichtet sind, ihre Gäste unabhängig von ihrem Alter zu registrieren. Dies gilt sowohl für Erwachsene als auch für Minderjährige (siehe https://seshospedajes.es/registro/).

Zusammenfassend sollte jeder Inhaber einer touristischen Vermietungslizenz auf Ibiza folgende Registrierungsanforderungen kennen und umsetzen: Zunächst muss der Eigentümer der Ferienimmobilie sich umgehend bei „SES Hospedajes“ (https://seshospedajes.es/registro/) registrieren und alle zukünftigen Gäste auf dieser Website mit persönlichen Daten wie Personalausweisnummern und Wohnadresse anmelden. Darüber hinaus muss er seine Ferienimmobilie bis zum 1. Juli 2025 unter www.registradores.org registrieren und im entsprechenden Grundbuch eintragen lassen. Der Antrag muss mit der digitalen Unterschrift des Eigentümers erfolgen. Er kann online eingereicht oder persönlich beim zuständigen Grundbuchamt abgegeben werden. Jeder Eigentümer sollte außerdem die jährliche Touristensteuer („ecotasa“) pünktlich an die Steuerbehörde der Balearen (atib.es) zahlen, auch wenn die Lizenz nicht aktiv genutzt wird, da dies die einzige Möglichkeit ist, zu verhindern, dass der Consell die Vermietungslizenz verfallen lässt.

Beim Kauf einer Immobilie auf Ibiza mit einer bestehenden Vermietungslizenz sind noch weitere Aspekte zu berücksichtigen. Zusätzlich zur Überprüfung der Rechtssicherheit vor dem Kauf der Immobilie empfehlen wir auch zu prüfen, ob gegen die Immobilie Geldstrafen wegen Gesetzesverstößen verhängt wurden und ob die Lizenz von den Behörden entzogen wurde.