Am 6. März 2025 wurde das Gesetz über das zentrale Register der tatsächlichen Eigentümer in der Republik Serbienverabschiedet, das am 14. März 2025 in Kraft trat. Dieses Gesetz führt wesentliche Änderungen in der Art und Weise ein, wie die tatsächlichen Eigentümer in Wirtschaftsunternehmen erfasst werden, und legt Verpflichtungen für alle in Serbien registrierten Unternehmen fest.


Eine der wichtigsten Neuerungen des Gesetzes ist die Erweiterung der grundlegenden Verpflichtungen zur Registrierung der tatsächlichen Eigentümer, einschließlich von Trusts und ähnlichen Eigentumsverhältnissen. Es wird betont, dass alle Unternehmen in Serbien sowie Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen und andere gesetzlich vorgesehene Subjekte verpflichtet sind, ihre tatsächlichen Eigentümer zu registrieren. Darüber hinaus wurde die Frist für die Registrierung von 15 auf 30 Tage verlängert, nachdem der Anlass zur Registrierung, Änderung oder Gründung eingetreten ist.


Zudem wurde der Inhalt des zentralen Registers erweitert, sodass nun auch die Verpflichtung besteht, Dokumente hochzuladen, die die Identität des tatsächlichen Eigentümers bestätigen, sowie Kopien von Pässen oder Personalausweisen ausländischer natürlicher Personen als Eigentümer.


Das Gesetz führt auch die Verpflichtung zur jährlichen Überprüfung der Richtigkeit und Aktualität der Daten über die tatsächlichen Eigentümer ein. Diese Option wurde von der Agentur für Wirtschaftsregister bisher noch nicht eingeführt. Alle bis zum 14. März 2025 registrierten Subjekte, die diese Verpflichtungen noch nicht erfüllt haben, müssen sich bis spätestens 13. November 2026 an das Gesetz anpassen.


Für diejenigen, die diese Verpflichtungen nicht erfüllen, sieht das Gesetz strenge Sanktionen vor, einschließlich Strafen für Straftaten im Zusammenhang mit der Verschleierung tatsächlicher Eigentümer, mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren. Es sind auch Geldstrafen und die Aufhebung der Geschäftslizenz für Verstöße gegen das Gesetz vorgesehen.


Die Agentur für Wirtschaftsregister wird für die Veröffentlichung der Liste der Subjekte verantwortlich sein, die diese Verpflichtungen nicht erfüllt haben, sowie für etwaige Änderungen und Löschungen von Daten auf Grundlage von Gerichtsurteilen. Subjekte, die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes keine Daten über die tatsächlichen Eigentümer eingereicht haben, sowie diejenigen, die innerhalb von 60 Tagen die erforderliche Dokumentation nicht hochladen, werden auf dieser Liste erscheinen.


Für weitere Informationen zu den neuen Verpflichtungen und Fristen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.