Das Jahr 2025 steht vor unserer Tür und wie nahezu jedes Jahr gibt es 2025 eine neue Düsseldorfer Tabelle nach der sich der Kindesunterhalt richtet.

Das gesetzliche Kindergeld bekommt in der Regel der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Wenn das Kind minderjährig ist, muss nur ein um die Hälfte des Kindergeldes reduzierter Unterhalt bezahlt werden. Ab der Volljährigkeit wird das gesamte Kindergeld vom Unterhalt abgezogen. 

Das Kindergeld wird 2025 erhöht. Zudem soll im Dezember 2024 die neue Düsseldorfer Tabelle für 2025 erscheinen, sodass sich auch die Beträge nach Kindergeld-Abzug ändern werden. 

Auch ein eigenes Einkommen des Kindes, z. B. ein Lehrlingsgehalt, kann (vermindert um 100 € pauschalen Ausbildungsmehrbedarf) zur Hälfte vom Bedarf abgezogen werden. Sobald das Kind volljährig ist, sind beide Elternteile zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Dieser Betrag vermindert sich wie bereits beschrieben um das volle Kindergeld und gegebenenfalls um das Lehrlingsgehalt oder andere Einkommen des Kindes.

Es ist daher wieder Zeit zu schauen, ob der gezahlte Kindesunterhalt zu hoch oder gar zu niedrig ist. In einem solchen Fall kann es sinnvoll sein, den Kindesunterhalt überprüfen zu lassen. Die Richtlinien des OLG Düsseldorf werden regelmäßig im Dezember des Vorjahres veröffentlicht. Dieses Mal dürfte allerdings keine so große Sprünge in der Unterhaltstabelle zu erwarten sein. So prognostiziert es zumindest die Richterschaft in Düsseldorf.

Ob sich also ein Abänderungsantrag lohnt oder ob ein solcher überhaupt möglich ist, wird die neue Tabelle zeigen.

Sprechen Sie uns hierzu gerne an. Wir werden bestimmt eine Lösung für Sie finden.

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