Momentan, in Zeiten einer steigenden Inflation, kommt die Indexmiete vermehrt zur Sprache. Doch wieso? Und was genau ist eine Indexmiete überhaupt?

„Bei der Indexmiete vereinbaren die Mietvertragsparteien, dass sich die Miete entsprechend des vom Statistischen Bundesamts ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung privater Haushalte (Verbraucherpreisindex) verändert. Das heißt, Mieterhöhungen orientieren sich allein am Verbraucherpreisindex. Gesetzliche Grundlage ist § 557b Bürgerliches Gesetzbuch“, erklärt Dr. Kappes, Fachanwalt für Mietrecht. Die Miete muss dabei ein Jahr unverändert bleiben, das heißt, zwischen zwei Mieterhöhungen müssen jeweils mindestens zwölf Monate liegen. „Ist eine Indexmiete vereinbart, erhöht sich die Miete aber nicht automatisch. Vielmehr muss der Vermieter dem Mieter ein Erhöhungsverlangen schreiben, in dem die eingetretene Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angegeben werden muss“, informiert Kappes.