Ab dem 1. Mai 2025 ändert sich die Gebührenstruktur beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) für eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster – es lohnt sich  jetzt noch schnell zu sein! 

Die Änderungen betreffen sowohl Neuanmeldungen als auch Verlängerungen bestehender Schutzrechte – mit zum Teil deutlich höheren Kosten.