Italienische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, stehen häufig vor der Herausforderung, notarielle Urkunden für Italien erstellen zu müssen – sei es für eine Erbschaft, eine Schenkung oder einen Immobilienverkauf. 

Die deutsch-italienische Kanzlei Rechtsanwalt Alessandro Tedesco bietet Ihnen hierbei eine umfassende und zweisprachige rechtliche Unterstützung.



⚖️ Hintergrund: Was hat sich geändert?

Bis zum 1. Januar 2012 konnten italienische Bürger in Deutschland notarielle Vollmachten direkt über die italienischen Konsulate (z. B. in Stuttgart, München, Frankfurt oder Köln) beglaubigen lassen.

Seit Inkrafttreten internationaler Übereinkommen zur Abschaffung der Beglaubigungspflicht (Apostille-Konvention) sowie dem Beitritt deutscher Notare zur internationalen Notarvereinigung (UINL) ist dies nicht mehr möglich.



🖋 Unsere Lösung: Deutsche Notare – Italienisches Recht

Unsere Kanzlei arbeitet seit vielen Jahren mit erfahrenen deutschen Notaren zusammen, die Vollmachten und notarielle Urkunden direkt in italienischer Sprache beurkunden können. Diese Dokumente sind anschließend sofort in Italien rechtswirksam, ohne dass dort eine zusätzliche notarielle Beglaubigung erforderlich ist.

Zudem überprüfen wir die Vollmacht vorab juristisch auf ihre Wirksamkeit, um Formfehler und unnötige Verzögerungen zu vermeiden.



✅ Unsere Leistungen im Überblick:

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und notariellen Beurkundung folgender italienischer Urkunden:

  • Vollmachten für Erbschaftsannahme oder Erbverzicht

  • Vollmachten für Schenkungen oder Zustimmung zur Schenkung

  • Vollmachten für Kauf oder Verkauf von Immobilien in Italien




📄 Benötigte Unterlagen im Einzelnen:


1. Vollmacht zur Annahme einer Erbschaft

  • Gültiger Ausweis & italienische Steuernummer (Codice Fiscale)

  • Daten der bevollmächtigten Person

  • Daten des Erblassers (Name, Geburtsdatum/-ort, Sterbedatum/-ort)




2. Vollmacht zum Erbverzicht

  • Gültiger Ausweis & italienische Steuernummer

  • Daten der bevollmächtigten Person

  • Daten des Erblassers

  • Zwei Zeugen, die weder verwandt noch verschwägert sind




3. Vollmacht für eine Schenkung

  • Gültiger Ausweis & italienische Steuernummer

  • Daten der bevollmächtigten Person

  • Beschreibung des Schenkungsgegenstands

  • Daten des Schenkenden

  • Zwei unabhängige Zeugen




4. Vollmacht zur Zustimmung einer Schenkung

  • Gültiger Ausweis & italienische Steuernummer

  • Daten der bevollmächtigten Person

  • Daten des Schenkenden

  • Beschreibung des Schenkungsgegenstands bzw. der Immobilie (mit Katasterdaten)

  • Zwei unabhängige Zeugen




5. Vollmacht für den Immobilienkauf oder -verkauf in Italien

  • Gültiger Ausweis & italienische Steuernummer

  • Daten der bevollmächtigten Person

  • Beschreibung der Immobilie mit Katasterdaten

  • Bei Ehepartnern in Zugewinngemeinschaft: Unterschrift beider Ehegatten erforderlich




🤝 Ihre Vorteile mit unserer Kanzlei:

✔ Langjährige Erfahrung mit deutsch-italienischen Notariaten
✔ Zweisprachige Betreuung durch einen in Italien und Deutschland zugelassenen Anwalt
✔ Direkte Rechtswirksamkeit Ihrer Vollmachten in Italien
✔ Rechtssichere Gestaltung und Vorabprüfung durch die Kanzlei




Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung einer notariellen Vollmacht für Italien?

📩 Kontaktieren Sie uns gerne – wir beraten Sie kompetent, effizient und in Ihrer Sprache.

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Tel. +49 (0)7121 270 46 97