Es trifft immer nur die anderen? Weit gefehlt... 

Von einem Tag auf den anderen ist nichts mehr, wie es war, und Sie können im schlimmsten Fall Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen.

Ein Notfall sollte Sie nicht unvorbereitet treffen. Wenn Sie nicht mehr für sich selbst handeln können, müssen andere Menschen wichtige Entscheidungen für Sie treffen können. Sie können durch Vorsorgeregelungen selbst bestimmen, wer in solchen Fällen für Sie tätig werden soll.  So vermeiden Sie, dass ein amtlicher Betreuer bestellt wird. 

Hierbei können Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigen.  Ihren Vertrauenspersonen können Sie für die anstehenden Entscheidungen Leitlinien mit auf den Weg geben, die diese auch gegenüber Ihren behandelnden Ärzten vertreten. Sie stellen sicher, dass Entscheidungen auch dann in Ihrem Sinne getroffen werden, wenn Sie selbst nicht handlungsfähig sind. Sollte trotz der Vorsorgevollmacht die Bestellung eines Betreuers notwendig werden, so können Sie mit einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht zu Ihrem Betreuer benennt.