Eine der Verpflichtungen des Verkäufers einer Immobilie in Spanien ist es, dem Käufer einen Energiepass, auf Spanisch „certificado de eficiencia energética“ zu übergeben. Dieser Energiepass muss auch bei der notariellen Beurkundung des Verkaufs mitprotokolliert werden. Das Erfordernis der Vorlage gilt auch für Vermieter von Immobilien, die diese länger als vier Monate vermieten.
Diese Vorschrift entspricht der Richtlinie der europäischen Union 2009/91/EG modifiziert durch die Richtlinie 2010/31/EU, umgesetzt in Spanien durch das Real Decreto 235/2013.
Durch diese Richtlinie soll die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und Gebäudeteilen unterstützt werden.
Der Energiepass wird in Spanien normalerweise von einem arquitecto técnico ausgestellt und hat eine Gültigkeit von 10 Jahren, kann also bei weiteren Transaktionen wieder benutzt und vorgelegt werden.
Sollte der Energiepass bei der notariellen Beurkundung des Verkaufs dem Notar nicht zur Protokollierung vorgelegt werden, kann dieser die Beurkundung zwar nicht verweigern, er muss jedoch auf die Sanktionen hinweisen und seine Warnung klar vermerken. Die Sanktion würde dem Verkäufer auferlegt werden. Die Höhe der Sanktion beträgt je nach Schwere (leicht/mittel/schwer/sehr schwer) der Zuwiderhandlung zwischen 300 und 6.000 Euro.
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Obligatorischer Energiepass beim Immobilienverkauf in Spanien
2015/02/27

Vera Middendorf

Abogados Middendorf
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